Metadaten : Die Friedensbedingungen.

Verbündeten  als  Urheber  für  alle  Verluste  und  Schäden
verantwortlich  sind,  die  die  alliierten  und  assoziierten  Regierungen
  und  ihre  Staatsangehörigen  infolge  des  Krieges,
der  ihnen  durch  Deutschland  und  seine  Verbündeten  aufgezwungen
  wurde,  erlitten  haben.“

Zwar  erkennen  die  alliierten  und  assoziierten  Regierungen
  ausdrücklich  an,  daß  die  Hilfsmittel  Deutschlands
nicht  ausreichen,  um  die  volle  Wiedergutmachung  aller
dieser  Verluste  und  Schäden  zu  gewährleisten.  Aber  sie
verlangen  und  Deutschland  soll  sich  verpflichten,  alle
Schäden  wieder  gutzumachen,  die  ihre  Zivilbevölkerung
durch  Kriegshandlungen  beider  kriegführender  Gruppen  zu
Land,  zu  Wasser  und  in  der  Luft  an  ihrer  Person  oder
ihrem  Eigentum,  wo  immer  es  auch  sei,  erlitten  haben.  —
Dazu  gehört  nach  der  Erläuterung  der  „Friedensbedingungen”
  auch  die  Beeinträchtigung  der  Gesundheit,  Arbeitsfähigkeit
  und  Ehre  durch  irgendwelche  Maßnahmen
Deutschlands  und  seiner  Verbündeten,  sowie  die  Schäden  auf
Grund  einer  nicht  angemessenen  Vergütung  für  die  der
Zivilbevölkerung  von  Deutschland  oder  seinen  Verbündeten
auferlegten  Arbeitsleistungen;  ferner  alle  Schäden,  die
durch  jede  Art  schlechter  Behandlung  von  Kriegsgefangenen
  verursacht  sind;  weiter  alle  Pensionen  und  ähnliche
Vergütungen  an  die  militärischen  Opfer  des  Krieges  und
deren  Hinterbliebenen,  ein  Betrag,  der  nach  der  Schätzung
des  Reichsfinanzministers  Dernburg  allein  zehn  Milliarden
Mark  jährlich  erreichen  kann;  ebenso  die  Kosten  der
Unterstützung  von  Kriegsgefangenen  und  ihren  Angehörigen
sowie  der  Unterstützung  der  Familien  der  Kriegsteilnehmer.
  Außerdem  sollen  wir  wiedergutmachen  alle
Schäden,  die  dem  Eigentum  der  alliierten  und  assoziierten
Mächte  selbst,  außer  an  Werten  und  Material  von  Armee
und  Marine,  infolge  von  irgendwelchen  Kriegshandlungen
zugefügt  worden  sind;  schließlich  die  Schäden  durch  Kontributionen,
  Geldstrafen  oder  ähnliche  Beitreibungen,  die
von  Deutschland  oder  seinen  Verbündeten  der  Zivilbevölkerung
  auferlegt  worden  sind.