966 A. Die Feld-Lazarethe.
& 44. Bei den leichten Feldlazarethen tritt eine regelmässige Aufnahme
der in dieselben gelangenden Individuen nur dann ein, wenn selbige
unter besondern Verhältnissen sich förmlich etabliren und die Krankenpflege
auf längere Zeit übernehmen.
xV. Dienst-Anweilsung für die ordinirenden Aerste, resp.
den zweiten Stabs-Arzt und die Ober-Aerzte bei den Feld-Inzarethen.
(8. 157-162.) Biehe Theil II. Kapitel LII. (Schlass.)
xVi. Dienst-Anweilsung für die Hülfs-Aerzte (Assistenz-Aerzte)
hei den Feldiazareihen. (8. 162 — 165.)
Siehe Theil II. Kapitel III (am Schluss.)
XVII. Dienst-Anwelsung für die Lazareıh-Gehülfen.
(8. 166 und 167.)
XVII. Dienst-Anwelsung für die Unter-Feld-Apotheker.
(8. 168 und 109.)
XIX. Dienst-Anweisung für die Handarbelter bei den Feld-Apotheken.
(3. 170 und 171.)
xX. Dienst-Anweisung für die Schretäre bei den Feldlazarethen.
(8. 171-173.)
XI Dienst-Anwelsung für die Revier-Aufsceher bei den
Feldiazarethen (8. 176-181.) Siebe Theil II. Kapitel VI.
XXEL. Dienst-Anwelsung für die Krankenwärter bel den
Feldiazarethen. (8. 131—193.) Siohe Theil UI. Kapitel VII.
XXI Dienst-Anwelsung für die Kochfrauen bei den
Feldiazarethen. (8. 193 —195.)
AXIV. Dienst-Anwelsung für die Wasehfrauen bei den
Feldiazarethen. (3. 195 und 196.)
XxXXV. Beköstigungs-Regulativ für die Feldiazarethe der
Königlich Preussisehen Armee. (3. 197—201.)
Für die Feldlazarethe ist ganz dasselbe Beköstigungs-Regulativ eingeführt,
wie es für die Garnison-Lazarethe gültig ist. Nach Einführung
des neuen Landesgewichtes im Jahre 1858 wurden die, nach dem alten
Gewicht ausgeworfenen Gewichtssätze auf das neuc Gewicht reducirt und
besondere Zusammenstellungen hierüber herausgegeben. Es kann nicht
meine Absicht sein, das Beköstigungs-Regulativ in seinem Umfange hier
wiederzugeben, vielmehr verweise ich auf das hierüber im Kapitel VII.
ad A. $ 344 segqq. Erwähnte.
Ad XXV. Erläuterungen zu dem Behöstigungs-BR Inu
für die Feldiazarethe. (8. 205 —211.)
Auch aus diesen Erläuterungen sei hier nur Einzelnes angeführt:
2. Der tägliche Wechsel der Speisen wird nach Massgabe der Jahreszeit, der
disponiblen Verpfegungsbedürfnisse und der verschiedenen Diätformen bestimmt und
demgemäss die sogenannte Diittafel von dem Feldlasareth-Inspektor angefertigt und
dem vorstehenden Stabs-Arzte des Feldlazareths zur Genehmigung und Unterzeichnung
vorgelegt. Das Formular zu dieser Diättafel ist zwar für den ganzen Monat entworfen,
es wird jedoch bei den Abtheilungen des Haupt-Feldlazareths selbige in der Regel nur