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4.—
J
Berechnung der Zuwachssteuer.
Erwerbspreis (oder Meistgebot usw.) am Pf.
Wert des Grundstücks au » »
.Davon geht ab Preis — Wert — der nich seuerpflihtien 2
und Lasten gemäß §§ 10, 13 .·»·»»«» »«,,
bleibt Erwerbspreis .............. *
Hinzuzurechnen sind
a) Erwerbskosten § 14 Ziffe 1 .. AMAPf.
b) ausgefallene Hypotheken 8 14 Ziffer 2. „ „
c) Aufwendungen für Bauten und Verbesserungen S 14
Ziffer 3 (abgesehen von denen zu e) „ „
Dabei abgezogen für Wertminderung
MA Pf.
Hinzugerechnet 15% von „ „
5% von „ »
d) Aufwendungen für Straßenbauten usw.
einschl. Zinsen nach 8 14 Ziffer 4 — 816 — „ „
e) Verbesserungen von Moor= und Odland, § 15 „ „
k) Zurechnungen gemäß 16
2½% vonn — Pf. fr.. Jahre „ „
2% vodon. *r (unbebaute Grundstücke)
für. Jon“ — nßige auf die Hälfte — „ „
1½2% von. Pf. (bebaute Grundstüch
fü. #ahres .............. ,,...... ,,.·............ „ „
..... Summe des Erwerbspreises Sf
Veräußerungspreis ...... »Pf.
Davon gehen ab
a) Preis der steuerpflichtigen Gegenstände und Lasten
(88 10, 13) .. A P.
b) nachgewiesene Veräußerungskosten,
S 22 Ziffer 1 „ „
c) Minderung nach § 22 Ziffer 2 „ „
und zwar 3% von Pf.
für Jahre, abzüglich der
nachgewiesenen Einnahmen
von A P.
Bleibt Veräußerungspreis. ... A Pf.