Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

238

d  —

4.—

J

Berechnung  der  Zuwachssteuer.

 

 

 

Erwerbspreis  (oder  Meistgebot  usw.)  am  Pf.
Wert  des  Grundstücks  au  »  »
.Davon  geht  ab  Preis  —  Wert  —  der  nich  seuerpflihtien  2
und  Lasten  gemäß  §§  10,  13  .·»·»»«»  »«,,
bleibt  Erwerbspreis  ..............  *
Hinzuzurechnen  sind
a)  Erwerbskosten  §  14  Ziffe  1  ..  AMAPf.
b)  ausgefallene  Hypotheken  8  14  Ziffer  2.  „  „
c)  Aufwendungen  für  Bauten  und  Verbesserungen  S  14
Ziffer  3  (abgesehen  von  denen  zu  e)  „  „
Dabei  abgezogen  für  Wertminderung
  MA  Pf.
Hinzugerechnet  15%  von  „  „
5%  von  „  »
d)  Aufwendungen  für  Straßenbauten  usw.
einschl.  Zinsen  nach  8  14  Ziffer  4  —  816  —  „  „
e)  Verbesserungen  von  Moor=  und  Odland,  §  15  „  „
k)  Zurechnungen  gemäß  16
2½%  vonn  —  Pf.  fr..  Jahre  „  „
2%  vodon.  *r  (unbebaute  Grundstücke)
für.  Jon“  —  nßige  auf  die  Hälfte  —  „  „
1½2%  von.  Pf.  (bebaute  Grundstüch
fü.  #ahres  ..............  ,,......  ,,.·............  „  „
.....  Summe  des  Erwerbspreises  Sf
Veräußerungspreis  ......  »Pf.
Davon  gehen  ab
a)  Preis  der  steuerpflichtigen  Gegenstände  und  Lasten
(88  10,  13)  ..  A  P.
b)  nachgewiesene  Veräußerungskosten,
  S  22  Ziffer  1  „  „
c)  Minderung  nach  §  22  Ziffer  2  „  „
und  zwar  3%  von  Pf.
für  Jahre,  abzüglich  der
nachgewiesenen  Einnahmen
von  A  P.
Bleibt  Veräußerungspreis.  ...  A  Pf.