Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Einführung  eines  Nachtrags  zum  Arzneibuch  für  das  Deutsche  Reich,  dritte  Ausgabe.
Vom  18.  März  1895.
Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern  vom
30.  Jannar  d.  Is.,  betreffend  einen  Nachtrag  zum  Arzneibuch  für  das  Deutsche  Reich
(Reg.  Blatt  S.  38),  wird  Nachstehendes  verfügt:

S.  1.

In  allen  Apotheken,  einschließlich  der  Filialapotheken,  Dispensiranstalten  und  ärztlichen
  Handapotheken  muß  vom  1.  April  1895  ab  ein  Exemplar  des  unter  Berücksichtigung
der  aus  dem  Nachtrage  sich  ergebenden  Textänderungen  hergestellten  Neudrucks  der
dritten  Ausgabe  des  Arzneibuchs  für  das  Deutsche  Reich,  Berlin  1895,  N.  von  Decker's
Verlag  (G.  Schenck),  vorhanden  sein.

8.  2.

Von  dem  in  §.  1  genannten  Zeitpunkt  an  müssen  die  in  den  Nachtrag  neu  aufgenommenen,
  sowie  die  geänderten,  bereits  im  Arzneibuch  enthaltenen  Arzneimittel  nach
den  neuen  Vorschriften  bereitet  werden.

8.  3.

Die  durch  den  Nachtrag  nothwendig  gewordene  Umwandlung  der  Bezeichnung  der
Standgefäße  mit  eingebraunter  Schrift  für  Iyoscinum  hydrobromieum  in  Scopolaminum
hkydrobromicum  und  für  Diuretinum  in  Theobrominum  natrio-salicylicum  ist  in  den
Apotheken  längstens  bis  zum  1.  April  1896  vorzunehmen.

S.  4.

Im  Uebrigen  finden  die  Vorschriften  der  Ministerialverfügung  vom  12.  Dezember  1890,
betreffend  die  Einführung  des  Arzneibuchs  für  das  Deutsche  Reich,  dritte  Ausgabe  (Reg.-Blatt
  S.  311),  auch  auf  den  Nachtrag  Anwendung.

Die  Stadtdirektion  Stuttgart  und  sämmtliche  Oberämter  werden  beauftragt,  in
Gemeinschaft  mit  den  Physikaten  sämmtliche  Aerzte,  Thierärzte  und  Apotheker  auf  die
vorstehende  Verfügung  besonders  hinzuweisen.

Dabei  sind  die  Apotheker  auf  die  Einfügung  der  Rosolsäurelösung  unter  die  Reagentien,
  auf  die  Aenderungen  in  den  größten  Gaben  und  spezifischen  Gewichten,  ferner