Einziger Artikel.
Der Hauptetat der Militärverwaltung des Königreichs Bayern für das Rechnungsjahr
vom 1. April 1907 bis 31. März 1908 wird nach der in der Beilage enthaltenen
Kapitel= und Titeleinteilung auf 94617 404 in Einnahme und Ausgabe festgesetzt.
Bezüglich der in den Spezialetats zu diesem Hauptetat bei den einzelnen Kapiteln
und Titeln als übertragbar bezeichneten Fonds wird dem Königlichen Kriegsminister das
Recht der Ubertragung eingeräumt. Über die Verwendung von Resten der abzuschließenden
Fonds wird durch den Etat des zweitfolgenden Jahres Bestimmung getroffen.
Gegeben zu München, den 24. März 1908.
Luitpold,
Prinz von Layern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer. v. Pfaff. Frhr. v Horn. v. Grettreich.
J. V.
Staatsrat Dr. v. Henle.
Auf Allerhöchsten Befehl-
Der Oberregierungsrat
im K. Staatsministerium des Innern:
Knözinger.