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Mustcr 5.
(Ausführungsbestimmungen 3 12 Abs. 66)
Rescheinigung.
Die unterzeichnete Behörde bescheinigt hiermit daß die nachstehenden mit dem Anspruch auf
Abgabebefreiung von (Firma) in
zur Beförderung nach dem Ausland verladenen“) — Waren, nämlich
(Bezeichnung der Waren nach Gattung, Menge, Art der Verpackung, Marke und Nummer und sonstigen
Unterscheidungsmerkmalen)
mit dem Schiffe mi: dem Schiffe
von von
in nach
am am
eingeführt sind ausgeführt sind. .....................................
,den. ten 19
(Bezeichnung der Behörde)
(Amtsstempelabdruck) (Unterschrift)
) Falls nicht zutreffend, zu streichen.