Full text : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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eine  übrigens  hochbedeutsame  einflußreiche  Persönlichkeit,  da  dieser
„Richter“  zugleich  das  Präsidium  bei  etwaiger  Abwesenheit  des
Fürsten  geführt  zu  haben  scheint  —.  Ein  Fall  dieser  Art  ist  uns
in  einer  Urkunde  aus  dem  Jahre  1197  aufbehalten,  in  welcher
Hedwig,  Wittwe  des  Markgrafen  Otto,  dem  Kloster  Alten-Zelle  ein
Dorf  —  Ouziz  genannt  —  schenkt.  Unter  den  Zeugen,  welche  den
Schenkungsact  durch  ihre  Gegenwart  bekräftigt  haben,  befindet  sich
nun  auch  ein  Albertus  de  Dreuze  mit  dem  Beisatze:  Judex.*)
Der  Umbildungsproceß  dürfte  sich  in  der  Hauptsache  im  Laufe
des  vierzehnten  Jahrhunderts  vollzogen  haben,  denn  gegen  die
Mitte  desselben  erscheinen  auf  den  Landtagen  auch  Vertreter  der
Städte.

Die  Landtage  übten  nachweislich  bereits  seit  dem  vierzehnten
Jahrhundert  ein  Steuerbewilligungsrecht  aus  und  befaßten  sich  mit
öffentlichen  Angelegenheiten  allgemeinen  Interesses.

Die  Landtage  wurden  für  die  einzelnen  Landestheile,  aus
denen  sich  das  sächsische  Staatswesen  ursprünglich  zusammensetzte,
gesondert  gehalten.  Die  Orte  für  die  Berufung  wechselten.

Dies  war  die  Sachlage  bis  zu  dem  in  der  Entwicklung  des
sächsischen  Ständewesens  einen  epochemachenden  Wendepunkt  bil—
denden  Landtage,  der  im  Jahre  1438  in  Leipzig  abgehalten  wurde
und  mit  Recht  als  der  Ausgangspunct  für  die  altständische

*)  Vergl.  Menckenii  Script.  Rer.  Germ.  tom.  II,  pag.  449.
Als  weitere  Zeugen  werden  aufgeführt:  Bertoldus  nueburgensis  episcopus,
  Winmarus  abbas  portensis,  comes  Meinerus  de  Werbene,
Erkenboldus  de  grizlau,  Budo  de  domo,  Heinricus  de  Kamborg,
Heinricus  de  Hagen,  Arnoldus  scelowin,  Heinricus  de  sladebach,
Burchardus  de  nesta,  Otto  de  Lichtenhagen,  Ekkehardus  de  duchere,
  Anno  de  muchele,  Rudolfas  de  Bunowe  (Bünau),  Albertus
polen,  Gunbertus  de  Duben,  Eberardus  mersburgensis  episcopus,
Gerardus  prefectus  de  Groizh  (Groitzsch),  Heinricus  prefectus  de
donin  (Dohna),  Heinricus  de  scudiz  (Schkeuditz),  Petrus  de  hagen.
Mit  Ausnahme  der  Familien  Hagen  und  Bünau  sind  sämmtliche
Familien,  denen  die  vorgenannten  Zeugen  entstammten,  heute  wol
ausgestorben.