Sanitätswesen (Etatsverhältnisse, Organisation).
sind. Sie dienen zur Herstellung von Gewehrscharten
auf Brustwehrkronen, zur
Sicherung des Schützen wie zum Bau
von Deckungen an solchen Stellen, wohin
der Boden von andern Orten herangetragen
werden muß.
anitätswesen. Die Aufgabe der Sanitätseinrichtungen
besteht a) darin:
im Frieden der Armee ein körperlich
brauchbares Personal zuführen zu helfen,
die Gesundheit desselben zu erhalten, die
Erkrankten möglichst bald herzustellen und
die dienstunfähig Gewordenen auszuscheiden;
b) im Krieg: vornehmlich die verwundeten
und im Feld erkrankten Krieger
zu pflegen und wicderherzustellen. Die Erfüllung
dieser Aufgaben liegt in der Hand
des Sanitätspersonals. Dasselbe besteht
aus dem Sanitätsoffizierkorps
(den Militärärzten, (. d.), den Lazarettgehülfen
(s. d.) und den militärischen
Kranken wärtern (s. d.). Außerdem
werden jährlich bei jedem Bataillon
durch den Truppenarzt 1—2 Unteroffiziere,
8— 12 Mann zu Krankenträgern
ausgebildet, welche im Krieg teils
als Hülfskrankenträger bei der Truppe
bleiben, teils den Sanitätsdetachements
zugeteilt werden.
Im Feld befinden sich: Beim Infanterieregiment
1 Regiments-, 2 Bataillons-,
3 Assistenz-, beim Kavallerieregiment
1 Regiments-, 2 Assistenz-, bei der
eldartilleriebrigade 1 Regiments= und 16
ssisten ärzte. ger Kompanie, Batterie
und Eskadron hat 1 Lazarettgehülfen, jede
Kompanie 2 Hülfskrankenträger. Bei jedem
Sanitätsdetachement, deren 3
bei jedem Armeekorps formiert werden:
3 Offiziere, 7 Arzte, 159 Krankenträger,
1Feldapotheker, 8Lazarettgehülfen, 8Militärkrankenwärter,
1 Zahlmeister, 13Unteroffiziere,
12 Gefreite. Beim Feldlazarett:
1 Chefarzt, 4 Arzte, 9 Lazarettgehülfen,
1 Feldapotheker, 12 Militärkrankenwärter
und das Verwaltungspersonal.
Beim K#areNreserve persoa 12
Arzte, Feldapotheker, V7azarcttgehülfen,
36 Militärkrankenwärter und das Verwaltungspersonal.
Bei den Reservelazaretten
werden auf 100 Kranke 3 Arzte,
3 Lazarettgehülfen, 6 Krankenwärter und
313
auf 400 Kranke 1 Feldapotheker gerechnet.—
Bei jedem Infanterieregiment und
Kavallerieregiment befindet sich 1 Medizinwagen
mit 2 zusammenlegbaren
Krankentragen, bei jeder Batterie 1 Medizin=
und Bandagenkasten, von jedem
Sanitätsdetachement werden 8 zweispännige
Krankentransportwagen für je
2 Liegende, 2 zweispännige Sanitätswagen
für Verbandmittel und 56 Krankentragen,
bei den Feldlazaretten 2 Sanitäts= und 3
Utensilienwagen mitgeführt.
Bei kleinern Gefechten werden Truppenverbandplätze
von den Truppenärzten
und Lazarettgehülfen angelegt. Jeder
Soldat führt Notverbandzeug bei
sich, das hierbei Verwendung findet. Die
erforderlichen chirurgischen Instrumente
sind die sämtlichen Militärärzte mitzuführen
verpflichtet. Der Transport der
Verwundeten aus der Gesechtslinie nach
den Not-(Truppen-) Verbandplätzen
wird von den Hülfskrankenträgern ausgeführt
während ein Teil der Truppenrzte
auf dem Verbandyplatz den ersten
Verband anlegt, folgt der andre Teil der
Arzte den Truppen ins Gefecht, um hier
schon denjenigen Verwundeten die erste
Hülfe zu leisten, die ohne dieselbe nicht
zum Verbandplatz geschafft werden können.
Bei größern Gefechten treten Sanitätsdetachements
nach Erfordernis in Thätigkeit,
von denen Hauptverbandplätze
angelegt werden. Jeder Division ist ein
Sanitätsdetachement dauernd zugeteilt,
das dritte steht zur Verfügung des Korpskommandeursbei
der Korpsartillerie. Sie
sind so organisiert, daß sie in zwei Sektionen
geteilt werden können, von denen
die eine bei vorgängigen Bewegungen der
Division folgt, während die andre noch
den Dienst auf dem Gefechtsfeld versieht.
Den Ort, wo der Hauptverbandplatz anzulegen
ist, bestimmt der Divisionskommandeur;
den ärztlichen Dienst auf demselben
leitet der Divisionsarzt. Der Platz
istdurch die Nationalflagge und eine Fahne
mit rotem Kreuz auf weißem Grund, bei
Nacht außerdem durch eine rote Laterne
kenntlich gemacht. Aufgabe der Sanitätsdetachements
ist es, die Verwundeten aufzusuchen,
ihnen Notverbände anzulegen,