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gehoben worden, daß der erhebliche Import von Holz einen wesentlichen Einfluß auf
Preisbildung hat, und daß auf dem Rhein sich auch ein starker Import von amerikanischen
Hölzern entwickelt.
Eine weitere bemerkenswerthe Thatsache, auf die ich hinzuweisen nicht unterlassen
will, ist die, daß auch in diesem Jahre wieder die Einnahmen aus Eicheygerberrinde
viel niedriger als im vorhergehenden Etat angesetzt werden konnten.
Die Etatsposition an sich hat die Budget-Kommission nicht bemängelt und
schlägt Ihnen vor, sich damit einverstanden zu erklären.
Präsident: Das Wort wird zu Titel 1 nicht verlangt, — Widerspruch nicht
erhoben; — er ist festgestellt.
Ich gehe über zu Titel 2, Nebennutzungen, und ertheile das Wort dem Abgeordneten
Krause (Waldenburg).
Abgeordneter Krause (Waldenburg): Ich wollte mir erlauben, bei dieser Gelegenheit
an die Königliche Staatsregierung die Anfrage zu richten, ob sie nicht mit
Rücksicht auf die überaus traurigen Verhältnisse bezüglich der Anstellung der Forstassessoren
geneigt ist, eine Aenderung eintreten zu lassen in dem Verhältniß der
Anstellung der Angehörigen des Feldjägerkorps und der übrigen Forstassessoren.
Diese Angelegenheit, meine Herren, ist hier im Hause bereits zur Sprache gebracht
worden in der Sitzung vom 26. Januar 1893. Der damalige Herr Landwirthschaftsminister
v. Heyden hat erklärt, daß, wenn die Disparität noch weiterhin zunähme,
er nicht abgeneigt wäre, zu prüfen, ob, wenigstens vorübergehend, eine Aenderung
in den Anstellungsverhältnissen einzutreten hätte. Die Angelegenheit ist auch in der
Presse in der letzten Zeit vielfach zur Sprache gebracht worden, insbesondere in einem
sehr eingehenden Artikel der Nationalzeitung vom 10. November vorigen Jahres,
und ich kann mich deshalb auf ein geringes Maß von Zahlen und Daten zur Darstellung
des Sachverhältnisses beschränken.
Die Anstellung in der höheren Forstkarriere erlangen die Herren, die das
Assessorexamen gemacht haben. Sie zerfallen einmal in die Angehörigen des Feldjägerkorps
und die übrigen Assessoren, die der Kürze halber meist Cidvilassessoren
genannt werden, obgleich sie fast alle ebenso der Militärpflicht genügt haben und
dem Reserveoffizierkorps angehören wie die Assessoren des Feldjägerkorps. Die
Civilassessoren gelangen zur Anstellung nach dem Tage ihres Assessorpatents. Die
Angehörigen des Feldjägerkorps, welche übrigens eine anderweitige Ausbildung im
Forstfache in keiner Weise genießen als die übrigen Assessoren, haben nach zwei
Richtungen hin einen anderen Anstellungsmodus; sie gelangen einmal zur Anstellung
nicht nach dem Tage ihres Assessorpatents, sondern nach dem Tage ihres Offizierpatents,
und zweitens fällt auf das Feldjägerkorps der fünfte Theil aller zur Besetzung
gelangenden Stellen. — Doanach stellen sich die Anstellungsverhältnisse
folgendermaßen. Es gelangen durchschnittlich im Jahre zur Besetzung 35 Oberförsterstellen;
davon werden 28 mit Civilassessoren, 7 mit Angehörigen des Feldjägerkorps
besetzt. Im Jahre 1894 waren vorhanden 459 Civilassessoren, 48 Feldjäger. Es
gelangt in Folge dessen zur Anstellung der letzte dieser Feldjäger nach 7 Jahren,
also im Jahre 1900 bis 1901; der letzte der Civilassessoren nach Ablauf von ungefähr
17 Jahren, im Jahre 1910 bis 1911, also 10 Jahre später als der Jüngste im
Feldjägerkorps. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß die Herren, die dem Feldjägerkorps
angehören, durchaus lange noch nicht sämmtlich Forstassessoren sind,
sondern es sind darunter Studirende, Forstreferendare und Forstassessoren; also