Contents : Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Siebenundzwanzigster Band. (27)

—  61  —

gehoben  worden,  daß  der  erhebliche  Import  von  Holz  einen  wesentlichen  Einfluß  auf
Preisbildung  hat,  und  daß  auf  dem  Rhein  sich  auch  ein  starker  Import  von  amerikanischen
  Hölzern  entwickelt.

Eine  weitere  bemerkenswerthe  Thatsache,  auf  die  ich  hinzuweisen  nicht  unterlassen
  will,  ist  die,  daß  auch  in  diesem  Jahre  wieder  die  Einnahmen  aus  Eicheygerberrinde
  viel  niedriger  als  im  vorhergehenden  Etat  angesetzt  werden  konnten.

Die  Etatsposition  an  sich  hat  die  Budget-Kommission  nicht  bemängelt  und
schlägt  Ihnen  vor,  sich  damit  einverstanden  zu  erklären.

Präsident:  Das  Wort  wird  zu  Titel  1  nicht  verlangt,  —  Widerspruch  nicht
erhoben;  —  er  ist  festgestellt.

Ich  gehe  über  zu  Titel  2,  Nebennutzungen,  und  ertheile  das  Wort  dem  Abgeordneten
  Krause  (Waldenburg).

Abgeordneter  Krause  (Waldenburg):  Ich  wollte  mir  erlauben,  bei  dieser  Gelegenheit
  an  die  Königliche  Staatsregierung  die  Anfrage  zu  richten,  ob  sie  nicht  mit
Rücksicht  auf  die  überaus  traurigen  Verhältnisse  bezüglich  der  Anstellung  der  Forstassessoren
  geneigt  ist,  eine  Aenderung  eintreten  zu  lassen  in  dem  Verhältniß  der
Anstellung  der  Angehörigen  des  Feldjägerkorps  und  der  übrigen  Forstassessoren.
Diese  Angelegenheit,  meine  Herren,  ist  hier  im  Hause  bereits  zur  Sprache  gebracht
worden  in  der  Sitzung  vom  26.  Januar  1893.  Der  damalige  Herr  Landwirthschaftsminister
  v.  Heyden  hat  erklärt,  daß,  wenn  die  Disparität  noch  weiterhin  zunähme,
er  nicht  abgeneigt  wäre,  zu  prüfen,  ob,  wenigstens  vorübergehend,  eine  Aenderung
in  den  Anstellungsverhältnissen  einzutreten  hätte.  Die  Angelegenheit  ist  auch  in  der
Presse  in  der  letzten  Zeit  vielfach  zur  Sprache  gebracht  worden,  insbesondere  in  einem
sehr  eingehenden  Artikel  der  Nationalzeitung  vom  10.  November  vorigen  Jahres,
und  ich  kann  mich  deshalb  auf  ein  geringes  Maß  von  Zahlen  und  Daten  zur  Darstellung
  des  Sachverhältnisses  beschränken.

Die  Anstellung  in  der  höheren  Forstkarriere  erlangen  die  Herren,  die  das
Assessorexamen  gemacht  haben.  Sie  zerfallen  einmal  in  die  Angehörigen  des  Feldjägerkorps
  und  die  übrigen  Assessoren,  die  der  Kürze  halber  meist  Cidvilassessoren
genannt  werden,  obgleich  sie  fast  alle  ebenso  der  Militärpflicht  genügt  haben  und
dem  Reserveoffizierkorps  angehören  wie  die  Assessoren  des  Feldjägerkorps.  Die
Civilassessoren  gelangen  zur  Anstellung  nach  dem  Tage  ihres  Assessorpatents.  Die
Angehörigen  des  Feldjägerkorps,  welche  übrigens  eine  anderweitige  Ausbildung  im
Forstfache  in  keiner  Weise  genießen  als  die  übrigen  Assessoren,  haben  nach  zwei
Richtungen  hin  einen  anderen  Anstellungsmodus;  sie  gelangen  einmal  zur  Anstellung
nicht  nach  dem  Tage  ihres  Assessorpatents,  sondern  nach  dem  Tage  ihres  Offizierpatents,
  und  zweitens  fällt  auf  das  Feldjägerkorps  der  fünfte  Theil  aller  zur  Besetzung
  gelangenden  Stellen.  —  Doanach  stellen  sich  die  Anstellungsverhältnisse
folgendermaßen.  Es  gelangen  durchschnittlich  im  Jahre  zur  Besetzung  35  Oberförsterstellen;
  davon  werden  28  mit  Civilassessoren,  7  mit  Angehörigen  des  Feldjägerkorps
besetzt.  Im  Jahre  1894  waren  vorhanden  459  Civilassessoren,  48  Feldjäger.  Es
gelangt  in  Folge  dessen  zur  Anstellung  der  letzte  dieser  Feldjäger  nach  7  Jahren,
also  im  Jahre  1900  bis  1901;  der  letzte  der  Civilassessoren  nach  Ablauf  von  ungefähr
17  Jahren,  im  Jahre  1910  bis  1911,  also  10  Jahre  später  als  der  Jüngste  im
Feldjägerkorps.  Dabei  ist  aber  zu  berücksichtigen,  daß  die  Herren,  die  dem  Feldjägerkorps
  angehören,  durchaus  lange  noch  nicht  sämmtlich  Forstassessoren  sind,
sondern  es  sind  darunter  Studirende,  Forstreferendare  und  Forstassessoren;  also