Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  59.  689

 

Steigende  Gehalte:

 

 

 

 

 

1.—3.  vom  4.  vom  7.  1  vom  10.  vom  13.  vom  16.  Bemerkungen
Dienstjahr
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1)  Einschließlich  der  technischen  Ministerialräte.
2)  Der  mit  der  Vertretung  eines  Staatsministers  als
Staatsrat  betraute  Ministerialrat  erhält  neben  seinem
Gehalt,  ciine  michtpensionsfähige  Zulage  im  Jahresbetrage
von  .

 

840090009600102001080011400

 

8)  Vorstände  der  Regierungsforstabteilungen.
*/)  Abteilungsvorstände.