Full text : Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

B.  Innere  Verwaltung.  Deutsches  Verwaltungsrecht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

37.2.1.  Dienstpflicht.
Infantrie  Kavallerie  und  Flotte  Reserve
|  feitende  Feldareillerie  2722|
1.  aktive  Dienstzeit  2  Jahre  3  Jahre  3  Jahre
}  steh.  Heer
2.  Reserve  5  Jahre  4  Jahre  4  Jahre
3.  Land-  und  Seewehr
1.  Aufgebot  5  Jahre  3  Jahre  5  Jahre
}  12  Jahre
2.  Aufgebot  7  Jahre  9  Jahre  7  Jahre
37.3.   Landsturmpflicht.

a)  Erstes  Aufgebot.  Alle  nicht  Gedienten  vom  17.  bis  39.
Jahre.

b)  Zweites  Aufgebot.  Alle  Wehrpflichtigen  vom  39.  bis  45.
Jahre.

ı  %  der  Bevölkerung  beträgt  die  Friedensstärke.
Die  meisten  Rekruten  stellen  die  ackerbautreibenden
Provinzen.

37.4.  Einteilung  des  Heeres.
Das  Heer  zerfällt  in  25  Armeekorps.  (18  Preußische,  3

Bayerische,  ı  Württembergisches,  2  Sächsische,  Gardekorps.)


Bei  jedem  Armeekorps  ist  ı  Jäger-,  Pionier-  und  Trainbataillon
  sowie  schwere  Artillerie  und  Verkehrstruppen.

Bei  jeder  Division  ist  ı  Kavallerie-  und  Feldartilleriebrigade.



Seite  110  |  Das  Reichsheerwesen.