Nr. 10. 228
Nr. 6396.
Bekanntmachung, die Errichtung neuer Messungsämter betreffend.
A. Staatsministerinm der Finanzen.
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver-
weser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 24. Februar 1909 anzuordnen gernht,
daß vom 1. April 1909 an
à) das Messungsamt München II Land aufgehoben und in Starnberg, Wolfrats-
hausen, Wasserburg, Vilsbiburg, Stadtamhof, Gunzenhausen, Haßfurt und Kitzingen
neue Messungsämter errichtet werden,
b) das Messungsamt München—Stadt die Bezeichnung „Messungsamt München 1“
und das Messungsamt München I Land die Bezeichnung „Messungsamt München II“
zu führen haben.
Hierzu wird zufolge Allerhöchster Verfügung nachstehendes bestimmt:
J.
Das Messungsamt Starnberg umfaßt den Amtsgerichtsbezirk Starnberg; das Messungsamt
Wolfratshausen umfaßt den Amtsgerichtsbezirk Wolfratshausen.
II.
Das Messungsamt Wasserburg wird gebildet aus dem vom Messungsamt Ebersberg
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Wasserburg und aus dem vom Messungsamte Mühldorf
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Haag.
III.
Das Messungsamt Vilsbiburg wird gebildet aus dem vom Messungsamte Landshut
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Vilsbiburg.
IV.
Das Messungsamt Stadtamhof wird gebildet aus den vom Messungsamte Regensburg
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirken Stadtamhof und Regenstauf sowie aus dem vom Messungs-
amte Cham abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Nittenau.
V.
Das Messungsamt Gunzenhausen wird gebildet aus den vom Messungsamte Weißenburg
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirken Gunzenhausen und Heidenheim.
VI.
Dem Messungsamte Haßfurt werden zugewiesen die vom Messungsamte Schweinfurt
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Haßfurt und Eltmann, ferner von dem Amtsgerichtsbezirke
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