Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 10. 228 
Nr. 6396. 
Bekanntmachung, die Errichtung neuer Messungsämter betreffend. 
A. Staatsministerinm der Finanzen. 
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 24. Februar 1909 anzuordnen gernht, 
daß vom 1. April 1909 an 
à) das Messungsamt München II Land aufgehoben und in Starnberg, Wolfrats- 
hausen, Wasserburg, Vilsbiburg, Stadtamhof, Gunzenhausen, Haßfurt und Kitzingen 
neue Messungsämter errichtet werden, 
b) das Messungsamt München—Stadt die Bezeichnung „Messungsamt München 1“ 
und das Messungsamt München I Land die Bezeichnung „Messungsamt München II“ 
zu führen haben. 
Hierzu wird zufolge Allerhöchster Verfügung nachstehendes bestimmt: 
J. 
Das Messungsamt Starnberg umfaßt den Amtsgerichtsbezirk Starnberg; das Messungsamt 
Wolfratshausen umfaßt den Amtsgerichtsbezirk Wolfratshausen. 
II. 
Das Messungsamt Wasserburg wird gebildet aus dem vom Messungsamt Ebersberg 
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Wasserburg und aus dem vom Messungsamte Mühldorf 
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Haag. 
III. 
Das Messungsamt Vilsbiburg wird gebildet aus dem vom Messungsamte Landshut 
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Vilsbiburg. 
IV. 
Das Messungsamt Stadtamhof wird gebildet aus den vom Messungsamte Regensburg 
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirken Stadtamhof und Regenstauf sowie aus dem vom Messungs- 
amte Cham abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Nittenau. 
V. 
Das Messungsamt Gunzenhausen wird gebildet aus den vom Messungsamte Weißenburg 
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirken Gunzenhausen und Heidenheim. 
VI. 
Dem Messungsamte Haßfurt werden zugewiesen die vom Messungsamte Schweinfurt 
abzutrennenden Amtsgerichtsbezirke Haßfurt und Eltmann, ferner von dem Amtsgerichtsbezirke 
33°
	        
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