Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 18. 341 
ein in ganze Grade eingeteiltes und gegen Explosionswirkung geschütztes Thermometer 
(0—3600) 30 mm tief eingetaucht. Rings um das Thermometer sind in Ab— 
ständen von 50 mm 3 Reagenzgläser von 15 mm lichter Weite und 120 mm 
Länge 20 mm tief in das Bad eingetaucht. Jedes Reagenzglas wird mit O, bis 
O,5 g der Probe beschickt und bei 1000 in das Metallbad eingesetzt. Die Tem- 
peratur des Bades wird dann in der Minute um 200 gesteigert, bis Verpuffung er- 
folgt oder die Temperatur von 3200 erreicht ist. Donarit verpufft nicht unter 2500. 
d) Abbrennen größerer in Eisenblechkästchen untergebrachter Proben im Holz- 
feuer.“) 
Würfelförmige Kästchen aus 1 mm starkem Eisenbleche von 85 mm innerer 
Weite, vernietet, mit nach außen umgebörtelten 8—9 mm breiten Rändern und 
aufschiebbarem Deckel werden mit der Probe gefüllt (Inhalt 0,, bis 1 kg). Da- 
rauf wird der Deckel aufgeschoben und durch kreuzweises Umbinden des Kästchens 
mit Eisendraht befestigt. Letzteres wird dann in ein lebhaft brennendes Holzfeuer 
eingesetzt?“) und darin mindestens 10 Minuten lang belassen. 
Der Versuch ist 1 mal zu wiederholen. Donarit explodiert nicht. 
Zu 6. Verhalten gegen mechanische Einwirkung. 
a) Gegen Stoß und Schlag unter dem Fallhammer. 
Vorbereitung der Sprengstoffe. Die Proben müssen fein zerteilt sein und 
— hächstens 1 cm hoch geschichtet — im Vakuumexsikkator über Chlorkalzium 
24 Stunden lang vorgetrocknet werden. 
Die Fallhammervorrichtung besteht aus einem Fallgewichte mit Aufhängevor- 
richtung, zwei Schienen zur Führung des fallenden Gewichts und einem Amboß 
aus gehärtetem Stahl, der in eine gußeiserne, in solidem Mauerwerke verankerte 
Unterlage eingelassen ist. Etwa O0,05—0,1 g# des Sprengstoffs werden in dünner 
Schicht auf dem Amboß ausgebreitet und mit einem kurzen, gehärteten Stahlstempel 
bedeckt. Anstatt den Sprengstoff lose auf den Amboß zu legen, kann man sich auch 
des Stempelapparats bedienen. Vgl. Verhandl. des VI. Intern. Kongr. f. ange- 
wandte Chemie. Rom 1906, dgl. Zeitschrift f. g. Schießb= und Sprengstoffwesen 1, 
S. 289 (1906), ebenso Post, Chem.-techn. Anal. Spreng= und Zündstoffe, 3. Auf- 
lage, Bd. II, S. 1015. Jeder Sprengstoff muß mit einem 2 Kilo= und mit 
½P) Diese Versuche müssen entweder auf freiem Felde (mindestens 100 m von bewohnten Gebäuden ent- 
fernt) oder an einem Orte, der gegen Sprengstücke schützt, ausgeführt werden. 
*#) Das Einsetzen muß mit Vorsicht geschehen, etwa derart, daß das Kästchen in geeigneter Vorrichtung vom 
Sicherheitsstand aus auf den Holzstoß herabgelassen wird. Bei weniger gefährlichen Sprengstoffen kann man, wenn 
der Sicherheitsstand in der Nähe ist, die Kästchen mit der Hand auflegen; dann sind sie zuvor gut in Packpapier 
einzuschlagen, damit eine zu rasche Zündung der Sprengstoffe durch die Lücken der Blechbüchse verhindert wird.
	        
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