Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekoratiouen. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 11. Mai 1909 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, 
dem K. Staatsrat i. a. o. D., Ministerial- 
direktor im K. Staatsministerium der Finanzen 
und stellvertretenden Bevollmächtigten Bayerns 
zum Bundesrat Wilhelm Ritter von Burk- 
hard für den ihm von Seiner Majestät dem 
Deutschen Kaiser, Könige von Preußen, 
verliehenen Preußischen Roten Adler-Orden 
II. Klasse mit dem Stern und 
dem Kaiserlichen Unterstaatssekretär im Mini- 
sterium für Elsaß-Lothringen in Straßburg 
Karl Mandel, als bayerischen Staats- 
angehörigen für das ihm von Seiner Majestät 
dem Kaiser von Osterreich und Apostolischen 
Könige von Ungarn verliehene Großkreuz des 
Kaiserlichen Osterreichischen Franz Josef- 
Ordens 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen. 
  
Auszug aus der Adels-Matrikel 
des Königreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
am 14. Mai 1909 der Oberst Albert 
Ritter von Schoch, Chef des Generalstabs 
des K. II. Armee-Korps in Würzburg für 
seine Person als Ritter des Verdienstordens 
der Bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse 
Lit. §, Fol. 160, Akt Nr. 12284.
	        
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