412 Die Bildung
der zu behandelnden Gegenstände zusteht, die aber doch einer Seits eine
genaue Kenntniss der für den betreffenden Geschäftskreis gegebenen Vorschriften
und erwachsenen Uebungen zur ersten Beurtheilung und zur Vorbereitung
der ihnen vorkommenden Fälle bedürfen, und deren Zuverlässigkeit
und Rechtlichkeit anderer Seits materielle Interessen und Werthe
vielleicht von grosser Bedeutung, wenn allerdings auch unter Oberaufsicht,
anvertraut werden. Es sind diess die Revisoren der Rechnungen, die
Buchhalter und Controleure höherer Beamten, die Hülfsbeamten bei
den Kassen. — Ausserdem mögen allerdings noch mancherlei sonstige
Beamte untergeordneter Art bald bei dieser bald bei jener Stelle bestehen,
z. B. Aufseher tiber Vorräthe oder über Steuereinzüge, Polizeicommissäre,
Vorsteher einzelner Geschäftszweige bei Eisenbahneu und Posten; es ist
jedoch weder möglich, dieselben alle aufzuzählen, noch ist es auch zu dem
vorliegenden Zwecke nothwendig, da sie immer annäherungsweise einer der
eben angegebenen Klassen angehören.
Erfordert nun diese dreifache Stufenfolge von untergeordneten Beamten
auch ebenso viele Arten von Vorbereitungen und von Anstalten zur Versicherung
über das wirkliche Vorhandensein der Brauchbarkeit? Keineswegs;
vielmehr wäre es eine völlig zwecklose Schwerfälligkeit und Pedanterie.
Es genügen einfache Vorschriften.
Was nämlich die blossen Copisten betrifft, so leuchtet ein, dass es
zur Erfüllung ihrer Aufgabe keiner wissenschaftlichen oder sonstigen höheren
Vorbereitung, zur Sicherstellung ihrer Brauchbarkeit aber von
Seiten des Entscheidenden nur eines Anblickes ihrer Handschrift und
einer Prüfung ihrer Leumundszeugnisse oder Empfehlungen bedarf. Zu
aller Gewissheit aber mag noch eine Probeanstellung als Tagschreiber vorangehen.
Hier benöthigt cs also gar keiner Einrichtung, als einer Ausschreibung
bei Erledigungsfällen; und wenn Stellen dieser Art nicht allzu kärglich
bezahlt sind, wird eher ein Ueberfluss als ein Mangel an ganz
tauglichen Bewerbern vorhanden sein, sei es aus Solchen’ bestehend, welche
in höheren Lebensaufgaben Schiffbruch gelitten, sei es, und noch besser,
aus Solchen, welche sich aus noch tieferen Schichten heraufgearbeitet
haben. Einige Aussicht auf kleine Zulagen oder auf Verleihung des pragmatischen
Staatsdienerrechtes bei besonderer Diensttreue und Brauchbarkeit
wird Eifer unter der ganzen Menge erhalten.
Anders bei den beiden anderen Kategorieen. Hier bedarf es einer
Seits einer allgemeinen höheren, wenn auch nicht vollendeten gelehrten
Bildung, anderer Seits theils einer Uebung in dem formellen Geschäftsbetriebe,
theils einer für diese Stufe der Wirksamkeit genfgenden Kenntnisg
der Gesetze. Ein sicherer Antrieb zur Erwerbung dieser Eigenschaften
kann nur gegeben werden durch eine bestimmte Erklärung des Staates