Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

412  Die  Bildung

der  zu  behandelnden  Gegenstände  zusteht,  die  aber  doch  einer  Seits  eine
genaue  Kenntniss  der  für  den  betreffenden  Geschäftskreis  gegebenen  Vorschriften
  und  erwachsenen  Uebungen  zur  ersten  Beurtheilung  und  zur  Vorbereitung
  der  ihnen  vorkommenden  Fälle  bedürfen,  und  deren  Zuverlässigkeit
  und  Rechtlichkeit  anderer  Seits  materielle  Interessen  und  Werthe
vielleicht  von  grosser  Bedeutung,  wenn  allerdings  auch  unter  Oberaufsicht,
anvertraut  werden.  Es  sind  diess  die  Revisoren  der  Rechnungen,  die
Buchhalter  und  Controleure  höherer  Beamten,  die  Hülfsbeamten  bei
den  Kassen.  —  Ausserdem  mögen  allerdings  noch  mancherlei  sonstige
Beamte  untergeordneter  Art  bald  bei  dieser  bald  bei  jener  Stelle  bestehen,
z.  B.  Aufseher  tiber  Vorräthe  oder  über  Steuereinzüge,  Polizeicommissäre,
Vorsteher  einzelner  Geschäftszweige  bei  Eisenbahneu  und  Posten;  es  ist
jedoch  weder  möglich,  dieselben  alle  aufzuzählen,  noch  ist  es  auch  zu  dem
vorliegenden  Zwecke  nothwendig,  da  sie  immer  annäherungsweise  einer  der
eben  angegebenen  Klassen  angehören.

Erfordert  nun  diese  dreifache  Stufenfolge  von  untergeordneten  Beamten
auch  ebenso  viele  Arten  von  Vorbereitungen  und  von  Anstalten  zur  Versicherung
  über  das  wirkliche  Vorhandensein  der  Brauchbarkeit?  Keineswegs;
  vielmehr  wäre  es  eine  völlig  zwecklose  Schwerfälligkeit  und  Pedanterie.
  Es  genügen  einfache  Vorschriften.

Was  nämlich  die  blossen  Copisten  betrifft,  so  leuchtet  ein,  dass  es
zur  Erfüllung  ihrer  Aufgabe  keiner  wissenschaftlichen  oder  sonstigen  höheren
  Vorbereitung,  zur  Sicherstellung  ihrer  Brauchbarkeit  aber  von
Seiten  des  Entscheidenden  nur  eines  Anblickes  ihrer  Handschrift  und
einer  Prüfung  ihrer  Leumundszeugnisse  oder  Empfehlungen  bedarf.  Zu
aller  Gewissheit  aber  mag  noch  eine  Probeanstellung  als  Tagschreiber  vorangehen.
  Hier  benöthigt  cs  also  gar  keiner  Einrichtung,  als  einer  Ausschreibung
  bei  Erledigungsfällen;  und  wenn  Stellen  dieser  Art  nicht  allzu  kärglich
  bezahlt  sind,  wird  eher  ein  Ueberfluss  als  ein  Mangel  an  ganz
tauglichen  Bewerbern  vorhanden  sein,  sei  es  aus  Solchen’  bestehend,  welche
in  höheren  Lebensaufgaben  Schiffbruch  gelitten,  sei  es,  und  noch  besser,
aus  Solchen,  welche  sich  aus  noch  tieferen  Schichten  heraufgearbeitet
haben.  Einige  Aussicht  auf  kleine  Zulagen  oder  auf  Verleihung  des  pragmatischen
  Staatsdienerrechtes  bei  besonderer  Diensttreue  und  Brauchbarkeit
  wird  Eifer  unter  der  ganzen  Menge  erhalten.

Anders  bei  den  beiden  anderen  Kategorieen.  Hier  bedarf  es  einer
Seits  einer  allgemeinen  höheren,  wenn  auch  nicht  vollendeten  gelehrten
Bildung,  anderer  Seits  theils  einer  Uebung  in  dem  formellen  Geschäftsbetriebe,
  theils  einer  für  diese  Stufe  der  Wirksamkeit  genfgenden  Kenntnisg
  der  Gesetze.  Ein  sicherer  Antrieb  zur  Erwerbung  dieser  Eigenschaften
kann  nur  gegeben  werden  durch  eine  bestimmte  Erklärung  des  Staates