Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

1078 
Abdruck. 
Gesamtverzeichuis 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeug- 
nissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
  
DBVemerbkun gen. 
1. Die mit “ bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt, 
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Englischen 
befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatz- 
unterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein 
Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem fbezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
  
Abersic't. 
Seite 
Ssffentliche Kehranstalten. 
Gymnasien (A. ) 1078 
Realgymnasien (A. hhh 1085 
Oberrealschulen (A.c . . ..... 1088 
Progymnasien (B.a) 1090 
Realprogymnasien (8..hhh)0 1091 
Realschulen (B e). .. . .... 1091 
Progymnasien (Cö.a) 1092 
  
Seite 
Nealproghmnasien (C. b). . . . .. .1093 
Realschulen (C.ce) 1094 
Offentliche Lehrerseminare (Cd) 1099 
Andere öffentliche Lehranstalten (C. e) 1102 
Privat-Lehranstalten: 
a) Lehrerseminaoor 1103 
b) Andere Privat-Lehranstalten 1103 
Lehranstalten im Auslandddde . 1106 
  
Offentliche Lehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche esuch der zweiten flasse, 
d. h. der einjährige erfolgreiche Gesuch der Untersekunda (nach weil verbreiteter HBezeichnung) 
bei Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. 
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, 
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, 
Allenstein, 
Aliona: Gymnasium (verbunden mit Realgym- 
nasium), 
Andernach, 
Anklam, 
I 
  
Arnsberg, 
Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real- 
schule), 
Attendorn, 
Aurich, 
Barmen, 
Bartenstein, 
Bedburg: Ritter-Akademie,
	        
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