Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

Nr. 80. 1135 
§ 89. 
In Ziffer 2 Satz 2 ist hinter „Tsingtau“ ein Komma und sodann einzufügen: „die 
in West= und Südafrika wohnhaften Deutschen bei der Prüfungskommission für 
Einjährig-Freiwillige in Windhuk" 
§ 91. 
In Ziffer 2 Absatz 1 ist hinter „Prüfungen“ einzufügen: „1)". Dazu tritt folgende 
Anmerkung: 
4) Bei der Prüfungskommission in Windhuk findet vorläufig alljährlich nur eine Prüfung 
und zwar im Frühjahr statt. 
8 92. 
In Ziffer 4 Absatz 1 ist hinter „Kiautschou“ ein Komma und sodann folgender 
Zusatz einzufügen: 
„bei der Prüfungskommission in Windhuk ein von dem Gouverneur des 
Schutzgebiets Südwestafrika zu bestimmender höherer Beamter des Gouvernements.“ 
Der Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut: 
„Die Ernennung der übrigen Mitglieder dieser Kommissionen sowie die 
Zuweisung je eines Bureaubeamten erfolgt durch die Gouverneure der Schutzgebiete 
Kiautschon und Südwestafrika.“ 
§ 93. 
In Ziffer 2 sind die Worte „Befähigungszeugnisses zum Seesteuermann“ zu streichen 
und dafür zu setzen: „Zeugnisses über die bestandene Prüfung zum Seesteuer- 
mann oder über die bestandene Vorprüfung zum Schiffsingenieur." 
In Ziffer 7 a Absatz 2 ist statt „Befähigungszeugnisse“ zu setzen: „Zeugnisse über 
die bestandene Prüfung“ und hinter „Seesteuermann“ einzufügen: „oder die 
bestandene Vorprüfung zum Schiffsingenieur“ 
In Ziffer 8 Absatz 1 ist statt der Worte „Befähigungszeugnis zum Seesteuermann“ 
zu setzen: „Zeugnis über die bestandene Prüfung zum Seesteuermann oder die 
bestandene Vorprüfung zum Schiffsingenieur“ und in Ziffer 9 Absatz 3 ist hinter 
„Seesteuerleuten“ ein Komma und sodann einzufügen: „Seemaschinisten“ 
8 94. 
In Ziffer 5 ist für „Wird der sich meldende Freiwillige“ zu setzen: „Wird der 
Freiwillige bei der Meldung oder beim Dienstantritt (Ziffer 2 bis 4)“ 
In Ziffer 12 sind die Worte: „unter Anrechnung auf den Etat des Truppenteils“ 
zu streichen.
	        
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