Nr. 80. 1135
§ 89.
In Ziffer 2 Satz 2 ist hinter „Tsingtau“ ein Komma und sodann einzufügen: „die
in West= und Südafrika wohnhaften Deutschen bei der Prüfungskommission für
Einjährig-Freiwillige in Windhuk"
§ 91.
In Ziffer 2 Absatz 1 ist hinter „Prüfungen“ einzufügen: „1)". Dazu tritt folgende
Anmerkung:
4) Bei der Prüfungskommission in Windhuk findet vorläufig alljährlich nur eine Prüfung
und zwar im Frühjahr statt.
8 92.
In Ziffer 4 Absatz 1 ist hinter „Kiautschou“ ein Komma und sodann folgender
Zusatz einzufügen:
„bei der Prüfungskommission in Windhuk ein von dem Gouverneur des
Schutzgebiets Südwestafrika zu bestimmender höherer Beamter des Gouvernements.“
Der Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut:
„Die Ernennung der übrigen Mitglieder dieser Kommissionen sowie die
Zuweisung je eines Bureaubeamten erfolgt durch die Gouverneure der Schutzgebiete
Kiautschon und Südwestafrika.“
§ 93.
In Ziffer 2 sind die Worte „Befähigungszeugnisses zum Seesteuermann“ zu streichen
und dafür zu setzen: „Zeugnisses über die bestandene Prüfung zum Seesteuer-
mann oder über die bestandene Vorprüfung zum Schiffsingenieur."
In Ziffer 7 a Absatz 2 ist statt „Befähigungszeugnisse“ zu setzen: „Zeugnisse über
die bestandene Prüfung“ und hinter „Seesteuermann“ einzufügen: „oder die
bestandene Vorprüfung zum Schiffsingenieur“
In Ziffer 8 Absatz 1 ist statt der Worte „Befähigungszeugnis zum Seesteuermann“
zu setzen: „Zeugnis über die bestandene Prüfung zum Seesteuermann oder die
bestandene Vorprüfung zum Schiffsingenieur“ und in Ziffer 9 Absatz 3 ist hinter
„Seesteuerleuten“ ein Komma und sodann einzufügen: „Seemaschinisten“
8 94.
In Ziffer 5 ist für „Wird der sich meldende Freiwillige“ zu setzen: „Wird der
Freiwillige bei der Meldung oder beim Dienstantritt (Ziffer 2 bis 4)“
In Ziffer 12 sind die Worte: „unter Anrechnung auf den Etat des Truppenteils“
zu streichen.