Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

742 
Abschied für den Landrat von Mittelfranken über dessen Verhandlungen für das Jahr 1910. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Tii#tpol!. 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von BSayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Mittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 8. bis 20. November 1909 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1908. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1908 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1910. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 1910 
7 992 053 —X, wovon ein Steuerprozent auf 79920 JX sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1910. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
1. Dem Beschlusse des Landrats wegen Erhöhung der Funktionsbezüge der Bezirks- 
oberlehrer erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.