Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 77. 1247 
1912 — wenn nötig unter angemessener Aufrundung — /0 des 1911 erhobenen Hundert- 
satzes zu gelten haben, als Gemeindeumlagensatz für die landesfremden Personen aber 
für 1912 etwa ¾ des Hundertsatzes anzunehmen sein werden, der für 1911 an Ge- 
meinde= und Distriktsumlagen zusammen erhoben worden ist. 
5. Von der Erhebung von Kirchengemeindeumlagen durch die hiermit betrauten 
Rentämter ist — vorbehaltlich der späteren Einhebung dieser Umlagen — einstweilen 
abzusehen. 
Hiernach haben die Behörden zu verfahren. 
München, den 7. Dezember 1911. 
Dr. Graf v. podewils. Dr. v. Wehner. Dr. v. Pfaff. Dr. v. Brettreich. 
  
— 
Nr. 7023 a 14. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Suüddeutschen Bodenkreditbank in München wurde die Genehmigung erteilt, 
innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufgrenze nachstehende, auf den Inhaber 
lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 KK eingeteilte Schuld- 
verschreibungen in den Verkehr zu bringen: 
Eine weitere (69.) Serie 4% iger unverlosbarer, vom Ausstellungstage, dem 1. Ja- 
nuar 1912, zehn Jahre nicht rückzahlbarer, sodann innerhalb 50 Jahren im Wege der 
Kündigung oder des freihändigen Rückkaufes einlösbarer Hypothekenpfandbriefe im Gesamt- 
betrage von fünfzehn Millionen Mark. 
München, den 30. November 1911. 
J. A. 
Ministerialrat v. Kahr. 
. 
Vofdienst-Machricht. haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 21. November 1911 den Funk- 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. tionär Johann Mayr vom 1. Januar 1912 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= an zum Kasseassistenten bei der K. Hofkasse 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, in etatsmäßiger Weise zu ernennen.
	        
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