Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

1170 
Abdruck. 
Gesamtverzeichnis 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
— — —— —4 
Wemerkung. 
Die mit “ bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt, 
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Englischen 
befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte 
regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein Zeugnis über 
genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
Aber sicht. 
  
Gffentliche Lehranflalten. Seite Seite 
Gymnasien (A. a).. . . . .. 1170 Realschulen (C.e) 1187 
Realgymnasien (A. b). . ..11780ffentlicheLehrerseminare(O.d). 1193 
Oberrealschulen (A.c) .. 1181 Andere öffentliche Lehranstalten (C.e) . 11896 
Progymnasien (B. a) .. 1184 Privat-Keyranstallen: 
Realprogymnasien (B.b) .1184 a) Lehrerseminrter .. 1197 
Realschulen (B.c)g . .1184 b) Andere Privat-Lehranstalten .1197 
Progymnasien (C. a) 1185 TLKehranstalten in den Schutzgebieten 1199 
Realprogymnasien (C. bh, . .1186teytaaflalttuimsusland..... ..1199 
Offentliche Lehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse, 
d. h. der einjährige erfolgreiche Besuch der Untersekunda (nach weit verbreiteter Bezeichnung) 
bei Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. Arnsberg, 
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real- 
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, schule), 
Allenstein, Attendorn, 
Altona: Gymnasium (verbunden mit Realgym= Aurich, 
nasium), Barmen, 
Andernach, Bartenstein, 
Anklam, Bedburg: Ritter-Akademie,
	        
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