Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Geset und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
    
Nr. 81. 
München, den 13. Dezember 1912. 
Inhalt: 
Betguntma chung vom 12. Dezember 1912, die übernahme der Regentschaft und die Einberufung des Landtags 
etreffend. 
  
  
  
Bekanntmachung, die Übernahme der Regentschaft und die Einberufung des Landtags betreffend. 
Im NMamen Seiner Mazjestät des Königs. 
Cudwig, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prin; von Bahern, 
Regent. 
Unser Königliches Haus und das in altbewährter Treue mit ihm verbundene Bayern— 
volk sind nach Gottes unerforschlichem Ratschlusse von einem tiefschmerzlichen Verluste 
betroffen worden, indem Unser teuerer Vater Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, 
des Königreichs Bayern Verweser, am 12. Dezember 1912 nach einer mehr als 26jährigen 
zum reichsten Segen des Vaterlandes geführten Regentschaft aus diesem Leben geschieden sind. 
Das schwere Leiden, das Unseren vielgeliebten Vetter, Seine Majestät König Otto, 
dauernd an der Ausübung der Regierung hindert und wegen dessen im Juni 1886 vom 
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