Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

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Beilage 1 zum Gesetz= und Verordnungsblatte für das Königreich Bayern vom Jahre 1912.°) 
  
Erkenntnis des Gerichtshofs für Kompetenzkonflikte in dem von der Regierung, Kammer des 
Innern, von Schwaben und Neuburg dem Landgericht Augsburg gegenüber erhobenen Streit über 
die Zulässigkeit des Rechtswegs für den von der Invalidenrentnerin Therese Renz in Lechhausen 
gegen die Landesversicherungsanstalt Schwaben geltend gemachten Anspruch auf Zahlung der für 
den Dezember 1910 treffenden Invalidenrente von 10 M. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
erkennt der Gerichtshof für Kompetenzkonflikte in dem von der Regierung, Kammer des 
Innern, von Schwaben und Neuburg dem Landgericht Augsburg gegenüber erhobenen Streit 
über die Zulässigkeit des Rechtswegs für den von der Invalidenrentnerin Therese Renz 
in Lechhausen gegen die Landesversicherungsanstalt Schwaben geltend gemachten Anspruch 
auf Zahlung der für den Dezember 1910 treffenden Invalidenrente von 10.4# 
Der Rechtsweg ist unzulässig. 
Gründe: 
Durch den Bescheid der Versicherungsanstalt für Schwaben und Neuburg vom 30. Juli 1898 
wurde der vormaligen Fabrikarbeiterin Therese Renz in Lechhausen eine jährliche Inva- 
lidenrente von 124,80 —X, im Voraus zahlbar in monatlichen Teilbeträgen von 10,40 M, 
zugesprochen. Die monatlichen Teilbeträge sind gegen Vorzeigung eines von der Versiche- 
rungsanstalt ausgestellten Berechtigungsausweises und ÜUbergabe einer von der Gemeinde- 
verwaltung beglaubigten Quittung von dem Postamte Lechhausen zu zahlen. Als Therese 
Renz am 1. Dezember 1910 auf Grund der von dem Stadtmagistrate Lechhausen 
beglaubigten Quittung die Rente für den Dezember 1910 bei der Postanstalt in Lech- 
hausen abheben wollte, wurde ihr die Auszahlung der Rente mit dem Bemerken verweigert, 
daß die ihr bei der Postanstalt in Lechhausen angewiesene Rente für den Dezember 1910 
schon ausgezahlt worden sei. Die Auszahlung war auf Grund einer auf den Namen der 
Therese Renz lautenden, von dem Kanzlisten Taver Ziegler unterschriftlich beglaubigten 
Quittung erfolgt. Therese Renz behauptet, die Quittung sei gefälscht, und wandte sich 
wegen Erstattung der Rente an den Stadtmagistrat Lechhausen und an die Oberpostdirektion 
Augsburg, wurde aber von den beiden Behörden abgewiesen. Auch die von Therese Renz 
angegangene Versicherungsanstalt für Schwaben und Neuburg lehnte es mit dem Bescheide 
vom 16. Januar 1911 ab, die Postverwaltung neuerlich zur Zahlung der Rente anzu- 
  
*) Ausgegeben zu München, den 24. August 1912. 
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