Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

ögt.

erschwerten  und  im  rechtlichen  Sinne
vierten  Diebstahls,  neben.  Zuscheidung
der  Umtersuchungskosten  zu  zehnmenat
  lichert  Festungs-Arbeitsstrafe  und
nachheriger  kuͤnfmoatlich  ex.  Elnsperrung
  in.  einem  Zwangs-Arbei#shans;
§s.  Fidel  Schnelder,  von  Munderkingen,
Oberawts.Ebi#gen,  hwegen  #nöchsten  Versuchs
  eines  dusgezelchneten  und  widerbelten
  Diebsiahle,  auch  wiederholten  Voglrens
  und  Bettelns,  neben  Verfällung  in
sämtliche  Untersüchungs-Kosten  zu  die!
und  einhakbmonatllcher  Festungs=Arbeitsstrafe
  and  nachberiger  Verwyh=#Lung
  in  dem  Zwangs,  Arbeitshause  zu  Mm
bis  zu  erprobter  Besserung,  wenihstens
aber  quf  dle  Dause  von  iwel  Menaten.
Am  19.  Jaunddst:
to.  gegen  den  ibel  dem  Obchäimigerichte
Novensburg  W.  Untersischng  gekommenen
  Schulleh###  Christion  Merkt  zu
Kappel,  wegen  des  mit  Theresta  Riß,
#einer  Sonntags=  Schülerin,  verübken
Ehebruchs,  wegen  unzüchtigen  Beuehmens:
  gegen  dieselbe  in  der  Kirche,  dann
wegen  Verbal=  und.  Negl.-Injurien
gegen  Johanna  Heitier  von.  Hazgenweiler,
  vor  dem  Schul'hesßenam  und
dadurch  gegen  das  letztere  ssch  m.  Schulgen
  gebrachter#  Unbamssiekett  Ichen
Em  setung  ven,  seiner  Schullehrerssselle

und  Unsaͤhigkeits.  Erklaͤrgng  zu  jeder  andern
  Anstellung  als  Lehrer,  unter  Verurthbeilung
  in  eiuen  angemessenen  Thell

„der  Untersuchunge  -Kosten,  mit  Einrechmü#g’

  eines,  hella  des  erstandenen  Arrests,
  noch  eine  Festungsstrafe  von  sech#s
Menaten  erkannt  worden.

Se:  wurde;

1.  Weresia  Zirn  ven  Rubpef  ohefen,

Oberamts  Ehingen,  wegen  mehrmals
.wiederbolien  Betn  und  Penelne  zur

E

u  Ulm  eis  erp'ssote  *-  we-5

  igsteng  eher  uf  die  Dauer.  von.  neun
mntm½mt's  vesurtheil

ir  Gegen  den  beinrdem  Oberamtsgerschte
**  in-Une#iisfuchung  gekommessen
*  Jeh.-Georg  Eiselt  von  da,  wewzen
Whätlchee!  Wloesszlichkie  gegen,  abeigkeitlich:
  Dlene  ö  wie  wegen  chweter
Verbal-Injutien  gegen  den  ihm  vergesetztem
  Oberämtmänn-:,  ferner  weßzen
Aotzigen  und  brickälen  Benehmene  Vor
#b#t#n  Untersuchungs  =  Bebbede  und  wegen
fötgeseben  assotlschen  Lebens,  neben  ber
HVerbinlichkelt-  zum  Ersatz  fämtlicher
Kosten,  eine  viermo##  liche  Festungsstrafe
  und  „  nachherige  voe##mo-V#
  schie,  Einsperrung  im  dem  Zwangs#
Aybeitshause  zu  ulm  fkann.