Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

154.  1611  379

ländischen  Kasse  vorzunehmen,  da  diese  jener  zu  Hilfe  kam.  Nach  Triers
Vorschlag  bleibt  man  beim  vorigen  Beschluss,  die  Rechnungen  nach  den  vier
Kreisen  vorzunehmen  ;  zunächst  kommt  wieder  die  trierische  an  die  Reihe.
Nach  verschiedenen  Bemängelungen,  wobei  die  wichtigste  ist,  dass  Trier
seine  Quote  nicht  der  Reichsmatrikel  gemäss  berechne,  wird  beschlossen,
dass  Trier  seine  42  Monate  gemäss  der  Matrikel  in  Ansatz  bringen  müsse
und  die  15  Monate,  die  es  für  das  jülicher  Unternehmen  zuschoss,!
ebenso  wenig  wie  die  Oberländer  von  der  Unionsquote  in  Abzug  bringen
dürfe;  auch  was  Trier  für  geworbenes  Volk  vor  dem  14.  September  und
nach  dem  15.  November  ausgelegt,  solle  es  selber  tragen.  Trier  wendet
ein,  dass  die  Ritterschaft  des  Erzstifts  sich  von  allen  Steuern  eximiert
habe,  weshalb  Trier  mit  Bewilligung  des  Kaisers  seit  dreissig  Jahren
nur  zwei  Drittel  der  Beichssteuer  zahle;  ausserdem  seien  die  Untertanen
  dusch  den  vierzigjährigen  Krieg  ganz  verarmt;  es  habe  zum
Schutz  des  für  die  katholische  Sache  so  wichtigen  Ehrenbreitsteins
200  Musketiere,  wenn  auch  ohne  Bewilligung  des  Bundes  werben,
müssen  und  bitte  für  alle  diese  Mehrausgaben  sowie  für  den  Abzug
der  15  „leopoldischen“  Monate  um  Anerkennung  Mainz  tritt
für  Trier  ein,  namentlich  für  den  Abzug  der  15  Monate,  da  die
geistlichen  Kurfürsten  dem  Kaiser  auch  noch  darüber  hinaus  mit
grossen  Summen  beigesprungen  seien,  die  man  nicht  verrechnet  habe.
Baiern  verlangt  aber  Konformierung  an  die  Matrikel  und  spricht
sich  gegen  den  Abzug  aus,  auf  den  auch  die  Oberländer  verzichtet
hätten  ;  was  ohne  Abschied  und  Bewilligung  des  Bundesobersten  an
Volk  unterhalten  wurde,  solle  jeder  selbst  bezahlen;  Baiern  habe  auch
auf  eigene  Kosten  ein  Regiment  unterhalten  und  behalte  sich  unter
solchen  Umständen  den  Kostenersatz  vor.  —  Da  die  Stände  des
fränkischen  und  schwäbischen  Kreises  wie  Baiern  stimmen,  wird  dessen
Antrag  zum  Beschluss  erhoben,  wogegen  Trier  sich  verwahrt.

ı  Man  hatte  im  August  1609,  als  die  drei  geistlichen  Kurfürsten  zu
Mainz  versammelt  waren,  auf  die  im  Namen  des  Kaisers  abgelegte  Werbung
des  Grafen  Althan  dem  Erzherzog  Leopold  zehn  Monate  bewilligt,  da  an
dem  jülicher  Wesen  der  ganzen  katholischen  Union,  vor  allem  aber  den
rheinischen  Bundesständen  viel  gelegen  sei  ;  diese  zehn  Monate  sollten  aber  von  der
Bandesquote  abgezogen  werden,  wogegen  sich  schon  damals  Baiern  aussprach.
Beim  würzburger  Bundestag  im  Februar  1610  begehrte  Graf  Hans  Georg  von
Hohenzollern  im  Namen  des  Kaisers  und  des  Erzherzogs  Leopold  Erhöhung
der  Hilfe  von  zehn  auf  fünfzehn  Monate,  die  dazu  von  allen  Bundesständen
übernommen  werden  sollten.  Die  geistlichen  Kurfürsten  waren  einverstanden,
doch  mit  dem  Vorbehalt,  die  15  Monate  von  der  Bundeshilfe  abziehen  zu  dürfen,
wenn  nicht  auch  die  andern  Unierten  die  Monate  ohne  Abzug  bewilligton.  Da
dieUnionsstände  sich  auf  keine  gemeinsame  Hilfeleistung  einliessen,  so  wurden
die  zehn  Monate  von  den  zu  Prag  bewilligten  vierzig  (vgl.  Gindely,  Rudolf.
und  seine  Zeit,  II,  8.  124  f.)  abgezogen.  Den  im  September  1610  zu
München  versammelten  Bundesständen  wurde  von  den  katholischen  Mitgliedern
des  prager  Konvents  gar  zugemutet,  jene  vierzig  Monate  nachträglich
sach  ihrerseits  zu  bewilligen;  das  Ansinnen  wurde  aber  abgelehnt  (Bericht,
wie  es  mit  den  zehn  monaten,  welche  zu  gulischem  wesen  dergestalt  erlegt
worden,  dass  sie  an  der  unionshilf  abgekurzt  werden  sollen,  eigentlich  bewandt
  und  geschaffen;  Wmz.,  Religionsakten,  Bd.  13,  —  von  Hensels  Hand).

April

21.  bis  30.