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ländischen Kasse vorzunehmen, da diese jener zu Hilfe kam. Nach Triers
Vorschlag bleibt man beim vorigen Beschluss, die Rechnungen nach den vier
Kreisen vorzunehmen ; zunächst kommt wieder die trierische an die Reihe.
Nach verschiedenen Bemängelungen, wobei die wichtigste ist, dass Trier
seine Quote nicht der Reichsmatrikel gemäss berechne, wird beschlossen,
dass Trier seine 42 Monate gemäss der Matrikel in Ansatz bringen müsse
und die 15 Monate, die es für das jülicher Unternehmen zuschoss,!
ebenso wenig wie die Oberländer von der Unionsquote in Abzug bringen
dürfe; auch was Trier für geworbenes Volk vor dem 14. September und
nach dem 15. November ausgelegt, solle es selber tragen. Trier wendet
ein, dass die Ritterschaft des Erzstifts sich von allen Steuern eximiert
habe, weshalb Trier mit Bewilligung des Kaisers seit dreissig Jahren
nur zwei Drittel der Beichssteuer zahle; ausserdem seien die Untertanen
dusch den vierzigjährigen Krieg ganz verarmt; es habe zum
Schutz des für die katholische Sache so wichtigen Ehrenbreitsteins
200 Musketiere, wenn auch ohne Bewilligung des Bundes werben,
müssen und bitte für alle diese Mehrausgaben sowie für den Abzug
der 15 „leopoldischen“ Monate um Anerkennung Mainz tritt
für Trier ein, namentlich für den Abzug der 15 Monate, da die
geistlichen Kurfürsten dem Kaiser auch noch darüber hinaus mit
grossen Summen beigesprungen seien, die man nicht verrechnet habe.
Baiern verlangt aber Konformierung an die Matrikel und spricht
sich gegen den Abzug aus, auf den auch die Oberländer verzichtet
hätten ; was ohne Abschied und Bewilligung des Bundesobersten an
Volk unterhalten wurde, solle jeder selbst bezahlen; Baiern habe auch
auf eigene Kosten ein Regiment unterhalten und behalte sich unter
solchen Umständen den Kostenersatz vor. — Da die Stände des
fränkischen und schwäbischen Kreises wie Baiern stimmen, wird dessen
Antrag zum Beschluss erhoben, wogegen Trier sich verwahrt.
ı Man hatte im August 1609, als die drei geistlichen Kurfürsten zu
Mainz versammelt waren, auf die im Namen des Kaisers abgelegte Werbung
des Grafen Althan dem Erzherzog Leopold zehn Monate bewilligt, da an
dem jülicher Wesen der ganzen katholischen Union, vor allem aber den
rheinischen Bundesständen viel gelegen sei ; diese zehn Monate sollten aber von der
Bandesquote abgezogen werden, wogegen sich schon damals Baiern aussprach.
Beim würzburger Bundestag im Februar 1610 begehrte Graf Hans Georg von
Hohenzollern im Namen des Kaisers und des Erzherzogs Leopold Erhöhung
der Hilfe von zehn auf fünfzehn Monate, die dazu von allen Bundesständen
übernommen werden sollten. Die geistlichen Kurfürsten waren einverstanden,
doch mit dem Vorbehalt, die 15 Monate von der Bundeshilfe abziehen zu dürfen,
wenn nicht auch die andern Unierten die Monate ohne Abzug bewilligton. Da
dieUnionsstände sich auf keine gemeinsame Hilfeleistung einliessen, so wurden
die zehn Monate von den zu Prag bewilligten vierzig (vgl. Gindely, Rudolf.
und seine Zeit, II, 8. 124 f.) abgezogen. Den im September 1610 zu
München versammelten Bundesständen wurde von den katholischen Mitgliedern
des prager Konvents gar zugemutet, jene vierzig Monate nachträglich
sach ihrerseits zu bewilligen; das Ansinnen wurde aber abgelehnt (Bericht,
wie es mit den zehn monaten, welche zu gulischem wesen dergestalt erlegt
worden, dass sie an der unionshilf abgekurzt werden sollen, eigentlich bewandt
und geschaffen; Wmz., Religionsakten, Bd. 13, — von Hensels Hand).
April
21. bis 30.