237
k„Z IE 34.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 2. Juli 1849.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Gesetz, beireffend die Einberufung einer Versammlung von Volkövertretern zur Berathung
einer Revision der Verfassung.
Verfütgungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die bevorstehende Wahl von Volksvertretern.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Gesets,
betreffend die Einberufung einer Versammlung von Volksvertretern zur Berathung einer
Reviston der Verfassung.
Wilheim,
König von Württemberg.
In Vollziehung des deutschen Reichgesetzes vom 27. December v. J.,
betreffend die Einführung der Grundrechte des deutschen Volkes, Art. 8,
und in Gemäßbeit der Unseren getreuen Ständen bei Eröffnung des gegenwärtigen Landtages
ertheilten Zusicherung, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Gebeimen
Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt:
Art. 1.
An die Stelle der bisherigen, nach den Vorschriften des IX. Kapitels der Verfassungs-=Urkunde
vom 25. September 1819 zusammengesetzten Stände-Versammlung wird nach den
Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes Eine Versammlung von Vertretern des Volkes
berufen. „