Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

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Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  2.  Juli  1849.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Gesetz,  beireffend  die  Einberufung  einer  Versammlung  von  Volkövertretern  zur  Berathung
  einer  Revision  der  Verfassung.

Verfütgungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  bevorstehende  Wahl  von  Volksvertretern.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Gesets,

betreffend  die  Einberufung  einer  Versammlung  von  Volksvertretern  zur  Berathung  einer
Reviston  der  Verfassung.

Wilheim,
König  von  Württemberg.

In  Vollziehung  des  deutschen  Reichgesetzes  vom  27.  December  v.  J.,
betreffend  die  Einführung  der  Grundrechte  des  deutschen  Volkes,  Art.  8,
und  in  Gemäßbeit  der  Unseren  getreuen  Ständen  bei  Eröffnung  des  gegenwärtigen  Landtages
  ertheilten  Zusicherung,  verordnen  und  verfügen  Wir,  nach  Anhörung  Unseres  Gebeimen
  Rathes  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen  Stände,  wie  folgt:

Art.  1.
An  die  Stelle  der  bisherigen,  nach  den  Vorschriften  des  IX.  Kapitels  der  Verfassungs-=Urkunde
  vom  25.  September  1819  zusammengesetzten  Stände-Versammlung  wird  nach  den

Bestimmungen  des  gegenwärtigen  Gesetzes  Eine  Versammlung  von  Vertretern  des  Volkes

berufen.  „