Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 49. 
Oberbayern. 
  
  
  
Kap. 
  
Tit. 
Vortrag 
  
Festgesetzter 
Betrag 
  
  
III 
  
  
10 
  
b) für die Kreisschulinspertorent 
àaa) Gehalte. 
bb) Diäten und nesseigfen. 
cc) Pensionen . 
Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der geseblichen Kreisvereine zuies- 
ziert waren 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige 
Lehrpersonen: 
a) aus Staatsfonds 
8) aus Kreisfonds . 
bh) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bes 
zogenen Dienstalterszulagen aus Staatsfonds 
Ibce) Zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen 
und zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das an 
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal aus Staatsfonds 
dd) Zur Unterstützung des vor dem 1. Januar 1904 
zugegangenen pensionierten Volksschullehrpersonals 
I0) Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volks- 
schullehrer: 
aa) aus Staatsfonds: 
a) im allgemeinen 
6) zur Unterstützung der älteren Lehrerrelikten und 
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teil- 
nehmende Lehrpersonal. 
7) für dürftige, dem kinersitbungeatr entwachene 
Lehrerwaisen 
bb) aus Kreisfonds: 
a) im allgemeinen (in bisheriger Weisee 
8) Beiträge à 90 4 bezw. 180 A für die Witwen, 
36 4∆¾ bezw. 90 MA für die Doppelwaisen und 
27 & bezw. 60 4∆ für die einfachen Waisen 
7) Zulagen à 60.X für Witwen, welche das 65. Lebens- 
jahr zurückgelegt haben, insoferne sie vor dem 
1. Januar 1907 zugegangen sind 
0) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1907 
zugegangenen Witwen und Waisen, behufs An- 
gleichung an die höheren Pensionssätze unter 6) 
  
  
  
325 660— 
324 092— 
  
116 690— 
12 000 — 
12 00— 
1 
183 270|0— 
 
	        
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