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Festgesetzter
Kap. 8 Tit. Vortrag Betrag
14
I1I1 1½6 Allgemeine Beiträge an die Schulkassen:
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 6
s und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonale an s
i den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds
zugeflossenen Dienstalters- und sonstigen Zulagen gemäß
1 Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetze . 7552575
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 17.038/70
i c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus
Staats= und Kreisfonds 763221
d) Weitere Beiträge an die Schultassen dieser Gemeinden 9 360/—
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 821 84
6) aus der alten Kreisschuldotation . . 4 733.40
7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unterstützung
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden — —
f) Zur Bestreitung der Aushilfekosten für die zu den Fortbildungs-
kursen am Gewerbelehrer-Institut einberufenen Lehrer in
Gemeinden mit Ortsstatuten 250 —
*7 |Beiträge zum Sachbedarf der Schulen und zu Schuthausneubauten: 6
a) Beiträge zum Sachbedarf:
aa) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 701/63
bb) aus der Kreisschuldotation 3428
b) zum Unterhalte von Schulhäusern und zu Schulhausneubauten 50 000/—
c) zur Gewährung von Zuschüssen an arme überbürdete Schul-
gemeinden behufs Anschaffung bezw. Nachschaffung von n Lehr. .
mitteln .. 1 000 —
8Nach Arfall zahlbare Banausgaben 4
9 Prüfungs= und Aussichtskosten:
a) Tagegelder und Reisekosten der Distriktsschulinspektoren für
die Vornahme der ordentlichen und außerordentlichen Schul- #
visitationen, dann für Formularpapiere .... 11 000—
b) für die Kreisschulinspektoren:
a)für den 1 Kreisschulinspektor Gehalt 5300—
Tagegelder und Reisekosten 1 000—
8) für den II. Kreisschulinspektor Gehalt 4 800—
Tagegelder und Reisekosten 1 000 —
10 HPensionen und Alimentationen:
T a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Volksschullehrer,
I die bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine
i quiesziert waren:
aa) aus Zentralfonds 270
bb) aus Kreisfonds