Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

Nr. 52. 881 
3. Über die Ergebnisse der Analysen und der mikroskopischen Untersuchung soll er je 
ein im Prüfungslokal gefertigtes Referat vorlegen; dem Referate über die mikroskopischen 
Untersuchung ist eine Skizze beizugeben. Zur Durchführung der qualitativen Analyse und 
der mikroskopischen Untersuchung (einschließlich der Ausarbeitung der Referate) wird dem 
Kandidaten eine Frist von je einem Tage, zur Durchführung der quantitativen Analyse 
(einschließlich der Ausarbeitung des Referats) eine Frist von zwei Tagen gewährt. 
8 89. 
Schriftliche Prüfung. 
1. Die schriftliche Prüfung umfaßt 
in der I. Gruppe (Chemie und Physik): 
a) Bearbeitung von Fragen aus der allgemeinen Chemie (Arbeitszeit 4 Stunden); 
b) Bearbeitung von Aufgaben aus der Experimentalphysik (Arbeitszeit 2 Stunden) 
in der II. Gruppe (biologische Naturwissenschaften): 
a) Bearbeitung von Aufgaben aus der Botanik (Arbeitszeit 3 Stunden); 
b) Bearbeitung von Aufgaben aus der allgemeinen Zoologie (Arbeitszeit 3 Stunden); 
in der III. Gruppe (Mineralogie und Geologie sowie Geographieh: 
a) Bearbeitung von Aufgaben aus der Geologie (Arbeitszeit 3 Stunden); 
b) Bearbeitung von einfacheren Aufgaben aus der allgemeinen Geographie (mathe- 
matische und physikalische Geographie) und aus der Länderkunde, wobei ein 
wissenschaftlich vertieftes Verständnis eines bestimmten und natürlich abgegrenzten 
Länderraumes nachzuweisen ist (Arbeitszeit 4 Stunden). 
2. Zu diesen schriftlichen Arbeiten der drei Gruppen kommt ein deutscher Aufsatz 
über ein allgemeines, dem Gedankenkreise der Kandidaten entnommenes Thema als Nach- 
weis der allgemeinen Bildung, wobei drei, verschiedenen Gebieten entnommene Themen zur 
Wahl zu stellen sind (Arbeitszeit 4 Stunden). 
8 90. 
Mündliche Prüfung. 
1. In der I. Gruppe (Chemie und Physik) wird gefordert: 
a) Kenntnis der anorganischen und organischen Chemie mit Berücksichtigung der 
für die Technik wichtigen chemischen Prozesse, Kenntnis der neueren chemischen 
Theorien; 
b) Kenntnis der Grundlagen der Experimentalphysik;
	        
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