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Festgesetzter
Kap. Tit. Vortrag Betrag
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III 6Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
à) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzees 57900 —
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 25 67560
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das
Lehrpersonal an den Vollsschulen dieser Gemeinden aus
1 Staats= und Kreisfonds- .. 7 943 35
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 18 110 —
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars — —
8) aus Kreisfonds: «
aa) an die Schulkassen nach den seitherigen Bewilligungen 12208|—
bb) Beiträge an die weiblichen Klosterschulen 10 467|12
cc) zur Aufstellung von Chor= und Mesnerdienstsubstituten 1 660—
dd) zur Ermöglichung der Trennung der Mesnerdienste
von den Schuldiensten 500.—
7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unierfubung
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden 85 000 —
7 ) Beiträge zur Realexigenz der Schulen und L Schchausbauten
a) Realexigenzbeiträge 1 720 —
b) für Schulpreise. . . 343—
J) für Schulbücher und Schulgeld armer Kinder 11714
d) zum Unterhalte von Schulhäusern . 85 720
o) zu Schulhaus-Neubauten (7z—
8Nach Anfall zahlbare Bauausgaben 39 43
z 9PtüfungssundAufsichtskosten
I a) Entschädigung der Distriktsschulinspektoren für Vornahme der
Schulprüfungen und Visitationen . 13715·—-
, b) Für den I. Kreisschulinspektor:
aa) Gehalt. 6 800—
« bb) Tagegelder und Reisekosten 1 000 —
I c) Für den II. Kreisschulinspektor:
I aa)Gehalt. 5925.—
. bb) Tagegelder und Reisekosten 1 000 —
I OfürdenIIlKretsschulmspektor
; aa) Gehalt —
i bb) Tagegelder und Reisekosten .. — —
e) Pension des Kreisschulinspektors Josef Fischer. —
10Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger, älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen d der gesetlichen Kreisvereine quiesziert
worden sind