Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 28. 257 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Pfalz. 
Festgesetzter 
Kap. 8Tit. Vortrag Betrag 
2 
IIII10 0) aus Kreisfonds zur Gewährung von Zulagen an 
die vor dem Jahre 1904 in den Ruhestand ge- 
tretenen. Lehrpersonen 8 000— 
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen aus Zentralfonds- 59 109/75 
c#c) Zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen 
und zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Reliktenunterstützungszuschußkasse für das an ge- 
meindlichen Venstonseinrichtungen nicht teilnehmende Lehr- 
personal 7800— 
c) Unnterstüczungsbeiträge für bie Hinterbliebenen der Volks- 
schullehrer: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) im allgemeinen 154 641 84 
6) zur Unterstützung der Alteren Lehrerrelikten und 
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
und Reliktenunterstützungszuschußkasse für das an 
gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht teil- 
nehmende Lehrpersonal 7000.— 
7) für dürftige, dem kntersühungsulter entwachiene 
Lehrerwaisen 2000— 
bb) aus Kreisfonds: 
d) Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der Ointer- 
bliebenen der Volksschullehrer 40 000.— 
· o)8uschußandte Kreisschulinspektorswitwe Littis i itren 
Bezuge aus der Lehrerwitwenkasse . 336— 
« Zuschuß an das pfälzische Lehrerwaisenstift. ..... 1 000— 
11ßntterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten: 
a) Für dürftige männliche Schulamtszöglinge und Schulprakti- 
kanten 10 000— 
b) Für Schülerinnen weiblicher Bũdungeanfialien die sih dem 
Lehrberufe widmen wollen 1 500— 
12 Übrige Ausgaben: 
à) Für Elementar-Fortbildungsschulen 2 050— 
b) Zur Förderung der Distriktsschulbibliotheken für die Fort- 
6 bildung der Schullehrer 700— 
c) Zur Förderung des Fortbildungswesens des Volksschullehr- 
personals (Bildung von Konferenzbezirken) 15 000— 
1 d) Zur Hebung des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten 2000— 
e) Stellvertretungskosten für die zu Fortbildungskursen für Lehrer 
an gewerblichen Fortbildungsschulen beurlaubten Volksschul- 
lehrer aus Gemeinden mit Ortsstatuten 300 — 
# 13HMeservefonds für die Volksschulklen 7 000/— 
· Summe § 13313 392342 
« 
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