Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 28. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Mittelfranken. 
Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
12 
IV Auf Industrie und Kultur. 
Auf Industrie. 
111, — — — — — — — — — — — — –— — — — — — — 
2 Beitrag an die Handelskammer . 3000— 
3 Beitrag für Zwecke der Wittelsbacher Landesstiftung . 1 500— 
4 — — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
5 Beiträge für sonstige Zwecke: 
a) für die Bayerische Landesgewerbeanstalt in Nürnberg 12 000— 
b) Bedarf der Handwerkskammer. 19 600— 
IP) zur Unterstützung von Gemeinden bei i Einrichiung und Betrieb 
von Arbeitsämtern 2500— 
Auf Kultur. 
1|/ Zur Förderung der Landwirtschaft überhaupt: 
a) dem landwirtschaftlichen Kreisausschusse von Mittelfranken. 3 000.— 
b) demselben für den landwirtschaftlichen Wanderunterricht 900— 
2 Füur den Kulturtechnischen Dienst: 
a) Ein Viertel des Gesamtaufwandes für den verstaatlichten 
Dienst zu 50 000 fH 12 500— 
b) Für Kulturvorarbeiter 24 000 — 
3 Für sonstige Zwecke: 
à) zur Förderung der Pferdezucht 6 500— 
b) für Förderung der Rindviehzucht und zwar: 
1. an die Distrikte, insbesondere auch zur Unterstützung 
ärmerer Gemeinden im Benehmen mit den landwirt- 
schaftlichen Bezirksausschüssen 12 000— 
2. an den landwirtschaftlichen Kreisausschuß zur Ver- 
anstaltung von Rinderschauen nach Maßgabe der 
Grundbestimmungen 3 000|— 
3. an denselben weiteren Beitrag zur Unterstibung der 
beiden mittelfränkischen Zuchtverbände 10 000— 
J) an den landwirtschaftlichen Kreisausschuß 
1. für Förderung der Schweinezucht 3 000— 
2. für Hebung der Schafzucht 1 000— 
3. für Hebung der Ziegenzucht 1 500— 
d) zur Hebung der Kaninchenzucht 200 — 
e) für Geflugelzucht 
1. Kreisgeflügelzuchtanstalt in Erlangen — — 
2. dem Kreiswanderlehrer für Geflügelzucht Tagegelder 
und Reisekosten 1 000— 
3. zur Förderung der Geflügelzucht dem Miteefeärkichn 
Kreisgeflügelzuchtverbande 600— 
f) für Förderung der Fischzucht und zwar: 
1. Beitrag an den Kreisfischereiverein. 1 300 —
	        
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