Nr. 28.
Mittelfranken.
Festgesetzter
Kap. Tit. Vortrag Betrag
12
IV Auf Industrie und Kultur.
Auf Industrie.
111, — — — — — — — — — — — — –— — — — — — —
2 Beitrag an die Handelskammer . 3000—
3 Beitrag für Zwecke der Wittelsbacher Landesstiftung . 1 500—
4 — — — — — — — — — — — — — — — — — — —
5 Beiträge für sonstige Zwecke:
a) für die Bayerische Landesgewerbeanstalt in Nürnberg 12 000—
b) Bedarf der Handwerkskammer. 19 600—
IP) zur Unterstützung von Gemeinden bei i Einrichiung und Betrieb
von Arbeitsämtern 2500—
Auf Kultur.
1|/ Zur Förderung der Landwirtschaft überhaupt:
a) dem landwirtschaftlichen Kreisausschusse von Mittelfranken. 3 000.—
b) demselben für den landwirtschaftlichen Wanderunterricht 900—
2 Füur den Kulturtechnischen Dienst:
a) Ein Viertel des Gesamtaufwandes für den verstaatlichten
Dienst zu 50 000 fH 12 500—
b) Für Kulturvorarbeiter 24 000 —
3 Für sonstige Zwecke:
à) zur Förderung der Pferdezucht 6 500—
b) für Förderung der Rindviehzucht und zwar:
1. an die Distrikte, insbesondere auch zur Unterstützung
ärmerer Gemeinden im Benehmen mit den landwirt-
schaftlichen Bezirksausschüssen 12 000—
2. an den landwirtschaftlichen Kreisausschuß zur Ver-
anstaltung von Rinderschauen nach Maßgabe der
Grundbestimmungen 3 000|—
3. an denselben weiteren Beitrag zur Unterstibung der
beiden mittelfränkischen Zuchtverbände 10 000—
J) an den landwirtschaftlichen Kreisausschuß
1. für Förderung der Schweinezucht 3 000—
2. für Hebung der Schafzucht 1 000—
3. für Hebung der Ziegenzucht 1 500—
d) zur Hebung der Kaninchenzucht 200 —
e) für Geflugelzucht
1. Kreisgeflügelzuchtanstalt in Erlangen — —
2. dem Kreiswanderlehrer für Geflügelzucht Tagegelder
und Reisekosten 1 000—
3. zur Förderung der Geflügelzucht dem Miteefeärkichn
Kreisgeflügelzuchtverbande 600—
f) für Förderung der Fischzucht und zwar:
1. Beitrag an den Kreisfischereiverein. 1 300 —