Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Festgesetzter 
Kap. 8Tit. Vortrag Betrag 
1 
VI 3 1b Baukostenzuschuß für ein Feuerwehrgenesungsheim etster . 
Teilbetrag von 6000 14) 2000— 
2 Für freiwillige Sanitätskolonnen 2000— 
4 Beitrag für die Diakonissenanstalt Neuendettelsau 800|— 
5 Zuschüsse an Säuglingsfürsorgestellen zur Gewährung 
von Beiträgen an stillende Mütter, sowie an die Zentrale 
für Säuglingsfürsorge und zur Unterstützung der Für- 
sorgerinnen . 4050— 
6 a) zur Bekämpfung der Tuberkulose .. 2500— 
b) zur Stiftung von 2 Freiplätzen zur Landeshbeilstätte 
für tuberkulose Kinder in Oberschwenden, Gemeinde 
Scheidegg . 2000— 
7 unterstühungen zum Zwecke der Unterbringung von 
Blöden und Epileptischen in geeigneten Anstalten 6 440— 
8 Ausgaben für verwahrloste und verlassene Kinder. 
1Zur Unterstützung von Rettungshäusern des Regierungsbezirks 8 000— 
2 Beitrag zur Unterbringung verwahrloster Kinder 8 575— 
3 Beitrag an die Erziehungsanstalt für arme Mädchen in Nürnberg 500.— 
9 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung 
der mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach der 
K. Deklaration vom 10. Mai 1902. 50 435— 
10 Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für die 
Unterbringung von Geisteskranken und Blöden in Irren- 
und Blöden-Anstalten nach der K. Deklaration vom 
10. Mai 1902 4 800/— 
11 unterstützung von aus Straf— und Polizei- Anstalten 
Entlassenen 600— 
12 Zur Gewährung von Unterstützungen an Gesellen-, 
Herberg= und Arbeiter-Vereine, sowie an Vereine ähn- 
. ltcherArt.. 3000— 
13 Zuschuß an das Stellenvermittlungs- Bureau des 
Vereins der Freundinnen junger Mädchen in München 100— 
14 Unterstützungsbeitrag an den Verein für Arbeiter- 
kolonien in Bayern .. 1 000— 
15 Zuschuß zur Unterstützung der Natural= Verpflegs- 
stationen 6 000— 
16 Zuschuß an den Luthardt' schen Unterstützungsverein für 
verschämte Arme jeder Konfession in Nürnberg 200|— 
Summe Kap. VM 1 177546|39 
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbau. 
1 Beiträge zu den Distriktsstraßen: 
a) Beiträge zur Herstellung und Unterhaltung der Distriktsstraßen 150 0000— 
b) Zur Aufstellung und Honorierung berufsmäßiger und vorzüglich 
qualifizierter Bautechniker, eventuell zur außerordentlichen 
Unterstützung der Distriktsgemeinden im Straßenbau 35 000—
	        
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