Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

173
C.
Zusammenstellung  der  Resultate

der  Grundbuͤcher  und  der  Veraͤnderungs-Uebersichten.


S.  6.

Da  das  Ministerium  des  Innern  von  den
Verhälenissen  der  Anstalt  in  allen  Kreisen  in
forewährender  Kenntniß  erhalten  und  hiedurch
in  den  Stand  geseze  werden  muß,  eine  strenge
Oberaussicht  führen,  und  die  seinem  Wirkungskreise
  vorbehaltenen  allgemeinen  Anordnungen
mit  Sicherheit  und  zu  rechter  Zeit  treffen,
oder  die  geeigneten  Anträge  stellen  zu  können,
haben  alle  General:  Kreis:  Kommissariate

erstens:  eine  Zusammenstellung  aus  den
Resulracen  der  Grundbücher,  nach  dem
Muster  unter  Ziffer  II.  zu  verfassen  und
bis  Ende  Septembers  198##x#  einzusenden.

Zweitens:  die  in  §.  4.  erwähnten  Fälle
von  Veränderungen,  welche  auch  im  Laufe
des  Jahrs  wirksam  werden,  binnen  acht
Tagen  nach  Empfang  der  hierüber  von  den
Unterbehörden  zu  erstartenden  Anzeigen  eint
zu  berichten,  und

dricttens:  die  Resultate  aus  den  jährlich
von  den  Unterbehörden  einkommenden  Verdäuderungs-Uebersichten
  ebenfalle  nach  dem
Muster  unter  Ziffer  II.  zusammengustellen
und  gleichméßig  bis  zum  lezten  September
einzuhefördern.  In  diese  zusammengestelten
  Uebersichten  werden  blos  die  Summarien
  in  Bezug  auf  die  mit  eigenen
Polizeibehörden  versehenen  Städee  und
sämmrliche  Untergerichte,  ohne  Rücksiche

7.

auf  die  einzelnen  Orte  und  Gemeinden  vorgetragen.



Die  Städte  und  Gerichre  in  jedem  Kreise
folgen  sich  nach  alphabetischer  Ordnung.  Den
Landgerichten  werden  die  inklavirten  und  zur
Aufsiche  untergebenen  Yatrimonialgerichte  jedesmal
  besonders  mit  fortlaufenden  Lireris
beigemerkt.  Die  Mediae=  Uncergerichte  nehmen
  unter  den  Landgerichten  den  Plaz  ein,
welchen  ihnen  die  alphabetische  Ordnung  anweiset.


Die  von  den  General-Kreis-K  s
dergestalt  eingesendeten  Zusammenstellungen
der  Resultate  aus  den  Grundbuͤchern  und  der
Veraͤnderungen  durch  Zu-  und  Abgaͤnge  werden,
  nach  vorgaͤngiger  Revision  und  Richtigstellung
  der  etwa  erhobenen  Anstaͤnde  in  dem
bei  dem  Ministerium  des  Innern  dazu  geeigneten
  Rechnungs-Buͤreau  zum  Behufe  eines
Universalkonspektes  fuͤr  das  gesammte  Reich
hinterlegt,  und  nach  der  ordentlichen  Reihenfolge
  der  Kreise  zusammengehalten.

Titel  II.

Von  den  Schadensbeschreibungen
und  von  der  Leistung  der  Ent-#1*

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schddigungen.
4.
Untersuchung  und  Schäzung  der
Schäden,  Berichtserstattung.

darüber.

.  7.

Der  Art.  31.  der  Brandversicherungs-Ordnung
  bestimmt  bereits,  daß  jeder  einzelne
Braudunglüksfall  genau  untersucht,  und  der