Kriegsamt. Mmtliche Mittellungen und Nachrschten
klummer 7
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* kisenbahnbeamte als fahrdienltleiter in
Industriewerken.
Die hohe Bedentung, die die glatte
Transvortangelegenheiten unter den gegenwärtigen
#eren Verhältnissen für die Industrie erlangt hat,
piegelt sich in einer Stellenausschreibung wieder, worin eine
große Firma füngst für ihren Vollbahn- und Schmalspurbahnbetrieb
einen „geeigneten Fachmann, möglichst pensionierten
Eisenbahnbeamten als Fahrdienstleiter" gesucht hat.
Ein gleiches Verfahren ist allen großen Industriewerken, die
über eigene Eisenbahnanlagen verfügen, dringend zu
eimpfehlen.
Abwickelung der
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Arbeiterfrage
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In einem Vorkrage, der am 1. 7. 1916 in der Kaifer.
Wilhelms-Akademie über Gesichtspunkte zur Frage der beschleunigten
Herausziehung militärisch oder in der Kriegswirtschaft
verwendbarer Mannschaften aus den Lazaretten
und Truppenteilen gehalten worden ist, hieß es: „Kriegsbeschädigte
dürfen nicht lediglich Gäste im Lazarett oder in
den Genesendenkompagnien sein."“
Diese an die Aerzte und La
Mahnworte gewinnen
aarettinfassen gerichteten
· bel an Bedeutung, je länger der Krieg
dauert. Wir baben keine Zeit, lange krank zu lein, keine
Zeit L rasten, keine Zeit, in Unterhaltungsstunden kostbare
Arbeitskraft ruhen zu lassen. An die Stelle der Unterhaltungsstunde,
die für den Schwerverletzten und Erkrankten
in den ersten Tagen seiner Genesung nicht entbehrt
werden kann, muß fehr bald die Arbeitsstunde für
den wieder zu Krästen Kommenden treten. Jeder Kranke
muß sich frühzeitig auf dem Krankenlager darüber klar werden,
daß dad Vaterland jetzt in der Stunde der Not auch
auf seine Urbeit nicht längen verzichten kann.
Darum Grundsatz: Jede verwendbare Arbeitskraft in
den Lazaretten und Geneferdenkompagnien sobalb wie
möglich für die Arbeit in der Judustrie und Lanzrirtschaft
nupbar machen!
HOierzu ist unbedingt erforderlich, daß die leiten.
den Persönlichkeiten der Lazarekte und
Genesen denkompagnien zur Veschiffung von Arbeit
derartig mit der Industrie und Landwirtschaft in Verbinbung
treten, daß alle entgegenstehenden Schwwierigkeiten
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sich aus auf die ihnen von den Lazaretten angebotene Silfe
zurückgreisen. In dieser Beziehung wäre noch größeres.
Verständnis auf beiden Seiten für eine zweckutäßige Zulammenarbeit
dankbar zu begrüißen.
Als Vermittler für dieses sich gegenseitig In. di
dend Arbeiten müsen mehr als bisher geeignete
) eitsnachweise herangezogen werden, die sich mit
vollem Verständnis gern dieser Aufgabe unterziehen werden.
Die Schwierigkeit muß überwunden werden, die lberall
daraus erwächst, daß sich die betreffenden Stellen teilweise
mit einer größeren Zahl anfangs weniger Leistungsfähiger
befassen sollen. Hierbei wird auf die Tatsache hingewiesen,
daß sich die meisten Leiben durch Arbeit bessern.
Unter Umständen wird für einen Teil solcher Leute gewiß
nubbringende, leichte Arbeit zu beschaffen sein, die Kräfte
werden sich im Laufe weniger Wochen stärken und der
großen Sache von Tag zu Tag besser dienen. Viel ist in
dieser Beziehung schon von einzelnen Stellen geleistet worden;
restloses Bemühen und entschlossenes Zugreifen an
allen Stellen werden hier noch sehr viel schaffen können.
Also: Jede irgend nutzbar zu machende Kraft so frühzeltig
als möglich durch die Arbeitsnachweise und mit Hilfe
verständiger Vereinbarung zwischen den berufenen militũrischen
Stellen (Lazaretten, Genesendenkompagnien usw.)
und den Vertretern von Industrie und Landwirtschaft nach
erforderlicher ärztlicher Beratung in zweckmäßigster Art bei
der Kriegswirtschaft in Arbeit bringen! Entscheidender
Gesichtspunkt dabei: Arbeit ist zur Gesundheit unerläßlich,
* Verwendung von Facharbeitern.
Bei Anforderungen von nicht namentlich bezeichneten
Facharbeitern sind öfters von den Firmen Spezialarbeiter
wie Werkzeugmacher, Schlosser, Dreher für Arbeiten an-Cesordert
worden, welche auch von Leuten, die nicht qualtfizierte
Facharbeiter find, ansgeführt werden können.
Dies ist zu vermeiden; denn der ausgebildete Fächarbeiter
darf in der Kriegswirtschaft nur an einem Platz verwendel
werden, den kein anderer auszufüllen vermag.
Errneut wird darauf hingewiesen, daß sich Ersatz für
feblende Facharbeiter vielfach durch Anlernen von ungelernten
Arbeitern, Frauen, Ingendlichen, Kriegsbeschädigten,
Ausländern, Kriegsgefangenen und Leuten, die auß
Grund des Gesetzes für den vaterländischen Hilfsdienst zur
Verfügung stehen, heranbilben läßt, und daß dieses Anlernen
in den Betrieben in möglichst weitgehendem Maßs
durchgeführt werden muß.
Fürsorgemaßnahmen für Rachtarbeiterinnen.
Mrlegsminktkertum.
Rrlegsamt.
Nr. 113/12. 16. AZS. 2.
vom 41. 1. 1917.
Kusxrug 1
Der Mangel an männlichen Arbeitskräften macht eins.
immer weitergehende Heranziehung und Einst Fung von
weiblichen Arbeitskräften notwendig. Da die mit Heereslieferungen
beschäftigten Betriebe genötigt sind, mit regelmäßigen
Tag- und Nachtschichten zu arbeiten, so wird
erforderlich, auf Grund des Gesetzes, betreffend „Ausnah
men von den Beschäftigungsbeschränkungen gewerblicher
Arbeiker vom 4. 8. 14, — Reichs-Gesetz--Blatt Seite 383 —
die Beschäftigung von Arbeiterinnen im Notfalle auch während
der Nacht in erböhtem Umfange zuzulassen.
Der Herr Reichskanzler hat sich dahin geäußert, daldas
bisber gelibte und bewährte Verfahren, daß die höhers
Verwaltungsbehörde auf Antrag von Fall zu Fall die Ausnahmen
bewilligt, auch fernerhin zweckmäßig sei und fol-