Nr. 51.
Muster 224.
689
(Ausführungsbestimmungen
§§5 126, 135, 137, 147.)
(Vorderseite)
Steuer karte
gültig auf die Zeit vm --19 bis- l19=
ausgestellt für
.................................................................. In
zu dem nachstehend beschriebenen Kraftfahrzeuge:
Pollxzelllches berska er Tec Art der nunsibieueng uen Elgengewscht Elgenbesltzer
Kennzeilchen u, Zien Kraftquelle in Planirunsinen
i öchetsben.
Diese Steuerkarte Ist bel der Benutzung des Fahrzeugs auf öffentilchen Wegen und Plätzen stets
mitzuflhren und den Zoll- und Steuerbeamten sowie den Pollzelbeamten auf Verlangen vorzuzeigen.
2 ur Bea Chtu n 9 Spätestens am 3. Tage vor Ablauf der Gultlgkeltsdauer der Steuerkarte ist für den Fall der Weler-
benutzung des Kraftfahrzeugs von dem Elgenbesitzer die Ausstellung elner neuen Steuerkarte zu
beamragen.
(Rückseite.)
(Nieht Zutreffendes ist zu streichen.)
Für das vorseitig beschriebene Kraftfahrzeug ist auf die Gültigkeitsdauer dieser Karte
die Reichsstempelabgabe mitse--M.SPf.,
Iin Buchstabenn. — — — Mark — pf.
entrichtet worden.
Diese Steuerkarte tritt an Stelle der Steuerkarte V. der Bezirks-
liste se. in.......·.·..·.........·..........·... .—EinoAbgabowak
hierbei nicht zu erheben. —
Nr. der Bezirksliste. .-"·«·---------------------------- -den------ ten-------.-----. 19.....
» Amts.
1 Stempel- (Steuerstellee)n
NN des Lumelckungspuche, r abaruck.
Einnahme wuchs. 2.—— (Unterschriften)
Uberlässt der Elgenbesltzer das Kraftlahrzeug auf Zelt elnem anderen zu Besltz, so hat auf
Zur Bea chtung: dlese Zelt auch der andere für seine Person elne Steuerkarte zu lösen, setern es sich nicht bloss
um elne unentgeltliche überiassung zum vorbergehenden Gebrauche handelt.