Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 51. 703 
Muster 29. 
(Ausführungsbestimmungen § 157.) 
Liste 
über die von den Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit 
beschränkter Haftung nach § 72 des Reichsstempelgesetzes einzureichenden Aufstellungen wegen der 
den Mitgliedern des Aufsichtsrats gewährten Vergütungen. 
Dieses Buch enthält . . .. Blätter, 
roelche von einer mit dem Sicegel des Unter- 
æceichneten belegten Schnur durchæogen sind. Geführt von 
...... ,den!g19 (quk) 
(Dienststellung) . .. . . .. .. .. . . . . . . .. . . . . . . . . . . . .. .. . . . . . . . . . . . . .. 
(Mame) . . . . . . . . . . . .. . . .. . . . .. 
(Dienststellung) — .. 
Anleitung. 
1. Die Liste ist fortlaufend zu führen und dauernd bei der Hebestelle aufzubewahren. 
2 Für die Eintragung jeder einzelnen Gesellschaft ist eine Seite bestimmt. Zweigniederlassungen sind nicht 
einzutragen. 
3. Bei Auflösung einer Gesellschaft ist die Eintragung mit roter Tinte zu durchstreichen. 
4. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit 
sortlaufenden Blattzahlen handelt.
	        
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