Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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eseh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 52. 
München, den 7. Oktober 1913. 
IJuhalt: 
Bekanntmachung vom 8. September 1913, betreffend Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu den Grund- 
sätzen für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden 
mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheines. — Auszug aus der Adels-Matrikel des König- 
reiches. 
  
  
  
  
  
Nr. 1631 àa 66. 
Bekauntmachung, betreffend Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu den Grundsätzen 
für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staats- 
behörden mit Militäranwärtern und Juhabern des Anstellungsscheines. 
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Außern, K. Staatsministerium der 
Justiz, K. Staatsministerium des Innern, fl. Staatsministerium des Innern für Kirchen- 
und Schulangelegenheiten, K. Staatsministerium der Finanzen, K. Staatsministerium für 
Verkehrsangelegenheiten, K. Kriegsministerium. 
In den mit Ministerial-Bekanntmachung vom 22. November 1885 — Gl. 
S. 669 — veröffentlichten Ausführungsbestimmungen zu den Grundsätzen für die Besetzung 
der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit 
Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheines erhält der erste Absatz des Abschnittes 
„Zu 8 18“ folgende Fassung: 
127
	        
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