Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

771 
useh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 61. 
München, den 14. November 1913. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 28. Oktober 1913, die Nacherhebung und Erstattung von Zöllen, Reichssteuern, Gebühren, 
Ausfuhr= und sonstigen Abgabenvergütungen betreffend. — Bekanntmachung vom 30. Oktober 1913, das 
Verzcihnis der den Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins im bayer. Staatsdienst vorbec- 
haltenen Stellen betreffend. — Bekanntmachung vom 7. November 1913, Erneuerungen der Meldungen 
der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden aufgeführten Militäranwärter und Inhaber des Anstellungs- 
schcins betreffend. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königsreiches. 
  
  
  
  
Bekanntmachung, die Nacherhebung und Erstattung von Zöllen, Reichssteuern, Gebühren, 
Ausfuhr= und sonstigen Abgabenvergütungen betreffend. 
fi. Staatsministerium der Finanzen. 
Der Bundesrat hat laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Oktober 1913 
(Zentralblatt für das Deutsche Reich für 1913 S. 1041) in seiner Sitzung vom 
3. Oktober 1013 beschlossen, in Ziffer 1 und 2b der durch den Beschluß vom 
21. März 1912 erlassenen Vorschriften über das Verfahren bei Nacherhebung und Erstattung 
von Zöllen, Steuern und Gebühren usw. (GVBl. 1912 S. 625) die Worte „bei der 
Grundwechselabgabe“ durch die Worte „bei der Stempelabgabe von Gesellschaftsverträgen 
und der Grundwechselabgabe“ zu ersetzen. 
München, den 28. Oktober 1913. 
v. Breunig. 
137
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.