Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Bezeichnung der Stellen 
  
Angabe, 
in welchem Umfange 
die nicht ausschließlich 
vorbehaltenen Stellen 
mmit Militäranwärtern 
und Inhabern des 
Anstellungsscheins 
zu besetzen sind 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an die die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei der die An- 
stellung gewünscht wird 
  
Bemerkungen 
  
VII. Kriegsministerium. 
1. Königliche Adjutantur. 
Kanzleibeamte. 
Kanzleisekretär. 
2. Kriegsministerium. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
*Geheime expedierende Sekretäre, 
* Geheime Registratoren, 
*Geheimer Kanzleivorsteher, 
*Geheime Kanzleisekretäre, 
Kalkulatoren,!) 
* Bausekretäre, 
'Werkmeister, 
Kanzlisten. 
Unterbeamte. 
Oberdrucker und Drucker, 
* Pförtner, 
Kanzleidiener. 
3. Militärkassenwesen. 
a) Generalmilitärkasse. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
Rendant, 
Kontrolleur, 
* Pensionszahlmeister, 
Kassier der Pensionskasse, 
*Erste Buchhalter, 
Buchhalter, 
Kanzlisten. 
Unterbeamte. 
BKassendiener. 
  
zu einem Dritteil. 
Kriegsministerium. 
  
Kriegsministerium. 
  
  
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
  
1) Soweit es die Ver- 
wendung im Hilfere- 
feratsdienst des Kriegs- 
ministeriums erforder- 
lich macht, werden in 
Kalkulatorenstellen auch 
besonders geeignete In- 
tendantursekretäre be- 
rufen.
	        
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