Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 61. 
787 
  
Bezeichnung der Stellen 
Angabe, 
in welchem Umfange 
die nicht ausschließlich 
vorbehaltenen Stellen 
mit Militäranwärtern 
und Inhabern des 
Anstellungsscheins 
zu besetzen sind 
Bezeichnung 
der Behörden, an die die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei der die An- 
stellung gewünscht wird 
Bemerkungen 
  
ß) Korpszahlungsstellen. 
Mittlere Beamte. 
*Rendanten, 
Buchhalter. 
Unterbeamte. 
Kassendiener. 
4. Militärintendauturen. 
Mittlere und Kanzleibeamte. 
Oberintendantursekretäre und Intendantur- 
sekretäre ½), 
Oberintendanturregistratoren 
danturregistratoren, 
Kanzlisten, 
Intendanturdiätare für den Sekretariats- 
dienst ½/). 
und Inten- 
Unterbeamte. 
Bureaudiener. 
5. Milltärgerichtstelle der höheren 
erichtsbarkeit. 
Mittlere Beamte. 
Militärgerichtsschreiber bei den Komman- 
dierenden Generalen (Oberkriegsgerichts- 
sekretäre), 
* Militärgerichtsschreiber bei den Divisionskom- 
mandeuren usw. (Kriegsgerichtssekretäre), 
Militärgerichtsschreibergehilslen (Militär= 
gerichtsassistenten). — 
Unterbeamte. 
Militärgerichtsboten. 
6. Bayer. Militärbevollmächtigter in Berlin. 
Mittlere Beamte. 
* Geheimer expedierender Sekretär. 
  
  
  
  
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium 
  
1) Soweit sie nicht aus 
Zahlmeisteraspiranten 
ergänzt werden. 
2) Außeretatmäßige 
Beamte der Militärver- 
waltung. 
Für den Fall des Aus- 
scheidens aus dem Dienst 
infolge Dienstunfähigkeit 
wird Anwartschaft auf 
Pension in dem nach 
§ 1234 Absatz l der Reichs- 
versicherungsordnung 
und, soweit einschlägig, 
nach 8 9 des Versiche- 
rungsgesetzes für Ange- 
stellte in Betracht kom- 
menden Mindestbetrage 
gewährleistet. Im übri- 
en kann eine Pension 
is zur Höhe der durch die 
„B. P. V.“ (V. Bl. 1912 
Seite 77 lu ff.) bestimmten 
Sätze bewilligt werden. 
139
	        
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