Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

  
  
Unterbeamte. 
Pförtner, 
Aufwärter. 
fAnterofsfiziersschuse mit Vorschule. 
Unterbeamte. 
Kasernenwärter. 
8) Militärkehrschmiede. 
Unterbeamte. 
Vertragsmäßiger Hausmeister.?) 
  
tärbildungsanstalten. 
— Kadettenkorps. 
Kriegsministerium. 
Inspektion der Ka- 
  
vallerie. 
  
Nr. 61. 791 
Angabe, 
in welchem Umfange Bezeichnung 
die bsshunssis dr Behörden, — die füte 
« . vorbehaltenen Stellen Bewerbungen zu richten sind, 
Bezeichnung der Stellen mit Militäranwärtern wenn es nicht die Behörde Bemerkungen 
und Inhabern des selbst ist, bei der die An- 
Anstellungsscheins stellung gewünscht wird 
zu besetzen sind 
b) Kriegsalktademie. 
Kanzleibeamte. 
Kanzlist. Kriegsministerium. 
Unterbeamte. 
Bureau= und Hausdiener. Kriegsakademie. 
c) Artillerie- und Ingenieurschule. 
Kanzleibeamte. 
Kanzlist. Kriegsministerium. 
Unterbeamte. 
Feinmechaniker, Artillerie= und In- 
Bureau= und Hausdiener. 4 genieurschule. 
d) Kriegsschule. 
Unterbeamte. 
Pförtner. Kriegsschule. 
e) Kadettenkorps. 
Kanzleibeamte. 
Kanzlist. Kriegsministerium. 
Kompagnieverwalter. 
Kompagnieverwalter.!) Inspektion der Mili-ehören zu den Per- 
sonen des Soldatenstan- 
des (Feldwebel). 
2) Die Stelle ist nicht 
etatmäßig der Stellen- 
inhaber ist nicht rensions- 
berechtigt, er fällt umer 
Art. 25 des Beamten- 
gesetzes.
	        
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