Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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er darauf gestützte besondere Wünsche rechtzeitig hätte anmelden können, so verliert er das 
Recht auf die Belassung im Bewerberverzeichnis und wird in der Regel ohne weiteres aus 
ihm gestrichen. 
6. Die Truppenteile und Militärbehörden haben die Vormerkungserneuerungen den An— 
stellungsbehörden für jeden einzelnen Militäranwärter auf einem gesonderten Bogen oder 
Blatt mitzuteilen. 
7. Bei gleichzeitiger Bewerbungserneuerung desselben Militäranwärters oder Inhabers 
des Anstellungsscheins um mehrere Zivilstellen sind die Gesuche an jede beteiligte Anstel- 
lungsbehörde gesondert zu richten, also z. B. Bewerbungen um Pedellstellen an Gymnasien, 
die in verschiedenen Regierungskreisen liegen, getrennt an die einzelnen Regierungen, Kammern 
des Innern, und nicht in einer gemeinsamen Eingabe an das Staatsministerium des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten. 
Dagegen kann jeder Militäranwärter usw. die Bewerbungen um verschiedene von ein 
und derselben Anstellungsbehörde zu besetzende Stellen in einem einzigen Gesuch zusammen- 
fassen. 
München, den 7. November 1913. 
Dr. Frhr. v. Soden-Franhfen. Frhr. v. Kreß. 
Auszug aus der Adels-Matrikel in Bad Kissingen in erblicher Weise bei der 
des Rönigreiches. Ritter-Klasse Lit B, Fol. 104, Akt Nr. 30524, 
der K. Preußische Major a. D. Gott- 
fried Graf von Pappenheim-Rothen- 
Der Adels-Matrikel wurden einverleibt: stein in München als bayerischer Staats- 
am 4. November 1913 der praktische Arzt angehöriger in erblicher Weise bei der Grafen- 
Dr. med. Georg Ritter von Boxberger Klasse Lit. P, Fol. 19, Akt Nr. 30523.
	        
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