Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

Nr. 67. 863 
Muster 6. 
(Ausführungsbestimmungen § 56 Abs. 2.) 
(Bezeichnung der Veranlagungsbehörde.) 
, den ten 191 
Nr. der Wehrbeitragsliste A. 
Feststellungsbescheid. 
Auf Grund des Gesetzes über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag vom 3. Juli 1913 
sind Sie — und Ihre Ehefrau — mit einem Vermögen voDNXN X⅛X Mark gemäß § 12 
Abs. 2 a. a. O. freigestellt worden. Die Feststellung des Vermögens auf den angegebenen Betrag ist für 
eine künftige Veranlagung zur Besitzsteuer maßgebend. 
Gegen diesen Bescheid ist de .......-.---..........................·..................·...............·. ·..-·.....·......·.... 
, beginnend mit dem Tage der Zu- 
ist 
binnen...................................... 
stellung,zulässig.D 
anzubringen. 
(Unterschrift) 
Die Feststellung des Vermögens weicht von den Angaben der Vermögenserklärung ab: 
153
	        
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