220. Böcks, Denkschrift in der Raumer'schen Angelegenheit (1847). 353
Anstofs erregte und folglich nicht übergangen werden konnte, auch von dem grolsen
Publikum in den ersten Tagen sehr stark anerkannt wurde. Um nichts unbesprochen
zu lassen, erwähne ich sogar den Ausdruck »Friedrichs II Majestät«.
Es widerstrebte mir durchaus eines verstorbenen Königs Namen noch Majestät
hinzuzufügen; aber der Curialstil hat dies eingeführt, und ich wollte die Akademie
in den strengen Formen der Sitte reden lassen, nicht aber mein Gefühl ihr aufdringen.
Es folgt: »Indem Ew. Königliche Majestät für diese huldvolle Aeufserung
unser innigst gefühlter Dank dargebracht wird, wagen wir es zugleich, das tiefste
Bedauern über diesen beklagenswertlien Vorfall und unsere Mifsbilligung alles dessen
auszudrücken, was Ew. Königlichen Majestät Ungnade veranlafst hat«. Ich erinnere
mich, dafs diese Stelle in der Akadeınie mit lebhafter Acclamation aufgenommen
worden ist. Wenn ich schrieb »wagen wir es«, so ist dieser Ausdruck gewählt,
weil wir nicht dazu aufgefordert waren; übrigens ist alles Gesagte wahr und mufste
gesagt werden. Oder sollte dem König nicht für seine Aeufserung über die Akadeinie
gedankt werden? empfand sie nicht das tiefste Bedauern? hielt sie den Vorfall
nicht für beklagenswerth? oder sollte sie beides dem König nicht sagen, auch
nicht sagen, sie mifsbillige alles das, was ihm mifsfallen habe, die Form der Rede
(rerade an diesem Orte), und das dabei vorgekommene Ungeziemende? Dann mufste
sie gar nicht an den König schreiben; denn der Zweck eines solchen Schreibens
konnte doch nur der sein. zu erkennen zu geben, dafs sie des Königs Empfindung
theile, nicht etwa ihm zu beweisen, er habe keinen Grund zum Mifsfallen. Das
Schreiben sucht hiernächst Herrn v. Raumer nach Möglichkeit zu entschuldigen,
‚ohne das Geschehene entschuldigen zu wollen«. Dieser Zusatz ist vollkommen
anzeınessen: beklagte und bedauerte die Akademie den Vorfall, so konnte sie das
Geschehene und Vorgefallene nicht entschuldigen wollen. nicht das Thatsächliche,
sondern nur die Absicht. Und wie hätte sich denn das allen verdriefsliche Gelächter
entschuldigen lassen? Wir entschuldigen dann Herrn v. Raumer damit, dals
er nicht »mit sträflicher Absicht« (d. h. um den König zu beleidigen) gefehlt habe,
»ssondern nur durch unvorsichtige Ausführung des Gegenstandes und Wahl des
Ausdruckes«, welches durchaus nicht den Inhalt, sondern eben Ton und Haltung
betrifft.e. Da Irren menschlich ist, kann dieser Vorwurf Herrn v. Raumers Ehre
nicht berühren. Was aufserdem zu seiner Entschuldigung gesagt wird, sind seine
eigenen, mit seinem Wissen und seiner Zustimmung aufgenommenen Worte. an
welchen ich nichts ändern konnte: Das Publikum, welches obertlächlieh liest, hat
dies freilich nicht allgemein gemerkt, und daher auch uns zur Last gelext, was Herr
v. Raumer selbst sagt, und was freilich in unserem Munde sich schlimmer ausnähme:
hätte ich für dieses geschrieben, so hätte ich ihm durch Gänsefülse auf die Spur
des Verständnisses geholfen, die mir in einem Schreiben an den König ebenso
überflüssig als pedantisch vorkamen. Ich mufs noch ausdrücklich beinerken, dafs
diese Worte von Herrn v. Raumer geschrieben und uns mitgetheilt waren, um
durch sie die Stelle eines von ilım selber an Se. Majestät zu richtenden Schreibens
vertreten zu lassen: dies kann ich aus den mit ihm geführten Unterredungen bezeugen,
und schon der Inhalt derselben führt dahin. Ich konnte daher diese Worte
nicht weglassen, ohne ihm Grund zu der Beschwerde zu geben, dals die Akademie
dem König nicht, wie er vorausgesetzt habe, sein Bedauern über den Vorfall und
seine Submission zu erkennen gegeben habe. Mehr als das Gesagte zu Herrn
v. Raumer’s Entschuldigung eintliefsen zu lassen war oflenbar ungehörig; sie würde
sonst einen zu grolsen. Uimfang erhalten haben und als Hauptzweck des Schreibens
erschienen sein: wollte er, dafs der König mehr zu seiner Entschuldigung höre, so
mulste er dieses selber an den König richten. Es lagen zwei Erklärungen des Herrn
v. Rauımer in der Sitzung vor, in welcher unsere Iimmediat- Eingabe beschlossen wurde.
In der einen ist nur eine kurze Entschuldigung enthalten, wie sie etwa von uns hätte