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Art. 3.
Von den im außerordentlichen Budget der Jahre 1914 und 1915 vorgesehenen
Summen dürfen vor der endgültigen Festsetzung des Budgets nach Bedarf verausgabt werden:
I. auf Rechnung des Allgemeinen Staatsanlehens:
a) für BZweche der Posten und Telegraphen:
1. für Postbauten sowie für Beschaffung von Wohnungen für Beamte
und Arbeiter der Post= und Telegraphenverwaltung . 2 159 800 —
(außerordentliches Budget Ziff. III a aa),
2. für Erhöhung des Betriebs= und Reservefonds für Motorpostlinien,
4. Rate.. .. .. 500000Ø
(außerordentliches Budget Ziff. III a bb),
3.n für Vervollständigung des bayerischen Telegraphennetzes 550 000 4.
(außerordentliches Budget Ziff. III acch,
4. für Vervollständigung des bayerischen Telephonnetzes 13 750 000 4
(außerordentliches Budget Ziff. III a dd);
b) für Bwecke der VBerg-, Hütten- und Salzwerke:
für Verbesserungen bei den Berg= und Hüttenwerken 1 540 000 t"
(außerordentliches Budget Ziff. IIIb);
Jc) für Bweche des Staatsministeriums der Justiz:
füür den Neubau eines Zentraljustizgebäudes in Nürnberg, 4. Rate 2 900 000 #,
zur Erwerbung von Grundstücken für die Gefangenanstalt Lichtenau 110 000 —,
3. für die Errichtung einer Irrenabteilung und zweier Dienstwohngebäude
bei dem Zuchthause Straubiiing . 360 000 —4
(außerordentliches Budget Ziff. iii ch;
d —
d) für Bwecke des Staatsministeriums des Innern:
1. für Wasserbauten 110000000%,
2. für die Erweiterung der Hafen- und Unschlagaulagen am Rhein
bei Ludwigshafen, 3. und letzte Rate . .. 1 030 000 ,
3. Staatszuschuß für die Regulierung der Pegnitz zur Beseitigung der
Uberschwemmungen in Nürnberg, 2. Rate 3000 000 -,
4. für die Kanalisierung des Mains von Hanau bis Ischaffenburg und
die Errichtung einer Umschlaganlage bei Leider, 2. RNate 11 000 000 #