Nr. 28.
Unterfranken und Aschaffenburg.
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Festgesetzter
Kap. 8Tit. Vortrag Betrag
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IV 4 b) Rückvergütung von 25 * des Aufwandes von 72 000 MA für
den kulturtechnischen Dienst bei der K. Kreisregierung und
bei den Kulturbauämtenn 18 000 —
c) Rückvergütung von 25% des Aufwandes von 8244 für
Nuhegehälter der Beamten und Unterhaltsbeiträge deren
Hinterbliebenen an die Staatskasse 22. 2•061—
d) Für Bereitstellung von Kulturvorarbeitern und- Gehilfen für
einzelne Landwirte, Gemeinden und Genossenschaften bei Aus-
führung von Kulturanlagen, Versicherungsbeiträge für dieses
Personal 2c., dann für Gewährung von Stipendien an Schüler
der Kulturbauschule in Pfarrkirchen 2c. 28 000—
5 Für sonstige Zwecke und zwar:
a) für Hebung der Rindviehzucht, insbesondere mittelst Genossen-
schaftsbildung 13 000 —
b) für Hebung der Pferdezucht, einschließlich der Uiusgaben *
Hufbeschlaglehrne . 3000-—
o)fi1rden landwirtschaftlichen Wunder-Unterricht . 900—
d) Zuschuß an den unter fränkischen Weinbauverein 900 —
e) Zuschuß an den unterf ränki schen Gartenbauverein. 500—
k) Zuschuß an den unterfränkischen Kreisfischereiverein . 900——
g) Zuschuß an die landwirtschaftliche Kreisversuchsstation in
Würzburg . 4000—
h) für den aufgestellten Weinbau · Wanderlehrer :
a) Gehalt . 3000.«
6) Tagegelder und Reiselosten 1500 A
7) Kanzlei-Aversum ...... 60.«
in Summa 4560 M
Hiefür sind an Zuschüssen in Aussicht gestellt:
1. aus Zentralfonds 1500 A
2. vom landwirtschaftlichen Kreisausschuß 600 4#
3. vom unterfränkischen Weinbauverein. 200 4
insgesamt 2300 4
sodaß aus Kreisfonds noch aufzubringen sind . .... 2260—
1)ZurFörderungdesAcker-undelanzenbaues 1 000—
k) Zur Besoldung des Fischereisachverständigen. . 2000—--
1) Zur Förderung der Hurbereinigungsunternhmungen in Unter-
franken 30 000—
m) Zuschuß an die Kommission für Vogelschutz in Bayern iur
Erfüllung ihrer Ausgaben . 500-—
n)ZufchußfürFörderungder Schweinezucht . 2000——
o) desgl. für die Fischereischule Starnberg und zwar je mit der
Hälfte zum Betriebe und zur weiteren Ausgestaltung der
Schule, dann zur Gewährung von Stipendien an treis-
angehörige Schüler . . . 200—