Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 28. 303 
Schwaben und Neuburg. 
Festgesetzter 
Kap. 8 Tit. Vortrag Betrag 
1 
II. Abschnitt. 
Kreis- Einnahmen. 
J Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und Bildung. 
1 Lateinschulen. 
1Die auf speziellen Nechtstiteln und d Bewilligungen beruhenden Fun- 
dationsbeiträüge 1 976|18 
2 us der Kreisschuldotanon. — — 
Summe z 1976|18 
2 Gewerblich-Technische Schulen. 
Staatszuschuß zu den Ausgaben für die K. Kreisoberrealschule 
Augsburg 21 725— 
3 Volksschulen. 
1bAuf speziellen Nechtstiteln u und Bewilligungen beruhende Fundations- 
beiträge . 576857 
2 Ständige Bauausgaben . — — 
3 a) Seitherige budgetmäßige Kreisschuldotation .. 69 082/26 
b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 23 600— 
4 ZUschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 ab-. 2 Ziff. 2 und - 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902 für Gemeinden « 
mitwemgeralg10000Emwohnern. 23452294 
5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volke- 
1 schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes 196 74556 
6 6Zuschuß nach Ke 16 Abs. 2 Zif. 4 bes Schulbedarsgese des voni 
Z 28. Juli 19002 250 000 — 
6 7Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volioschulen der 
' Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern . 1 081 520 — 
8 — — — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
9 a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen. . 165000·— 
E b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen 
I Drenftaltergzulagen. . 80000— 
c) Zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen und 
* zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions= und 
Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen 
* Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal. 6 300 — 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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