Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

Nr. 30. 
. s. 
10. 
311 
Anlage A (S. 700). Der letzte Satz der Anmerkung') erhält folgende Fassung: 
Jedem Ziovilversorgungsschein usw. wird ein Merkblatt über den Bezug 
der Militärrenten und der Juvalidenpension sowie über die Versorgung der 
Militäranwärter usw. beigefügt. 
Anlage J (S. 7 16) ist durch das beifolgende Muster zu ersetzen. 
Anlage K (S. 717). Im Kopfe des Musters ist in der vorletzten Spalte für 
„Vakanzennachweisung“ zu setzen: 
Anstellungs-Nachrichten 
In den ÜUberschriften Al und II ist das Wort „Vakanzenliste“ zu ersetzen durch: 
Anstellungs-Nachrichten 
II. Anstellungsgrundsätze für den Kommunaldienst. 
(GVl. S. 720 f..) 
Im § 1 Ziff. (2.) (S. 720) wird hinter „Anlage A“ eingeschoben: 
und E # 
Im § 8 Ziff. 1 (S. 722) ist statt „C, D und E“ zu setzen: 
C und D 
8§ 15. Im Abfk. (4.) (S. 726) ist für die Worte „mangelnder Vakanz“ zu setzen: 
Mangels an offenen Stellen 
Im § 17 (S. 727) ist der Absatz (2.) zu streichen. 
. München, den 23. Juni 1914. 
J. A. J. A. 
Staatsrat Dr. v. Kahr. Staatsrat v. Kneußl.
	        
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