Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

(Bundesstaat) Aulage J. 
(Provinz) 
Nachweisung“") 
einer offenen, den Militäranwärtern (Inhabern des Anstellungsscheins) 7*) vorbehaltenen Stelle. 
  
Nr. 30. 
  
  
A. B. C. D. E. F. G. H. J. K. 
Die Stelle wird Betrag 
frei Anforderungen, Dauer Die der zu Angabe, Be—- Etwaige 
Bemerkungen, 
Nähere die an die Bewerber der etwa Anstellung stellenden ob werbungs..z. B. über 
# 7* Be- gestellt werden, der erfolgt Kaution Ein= Aussicht gesuche Anrechnung von 
bei zeichnungVorpr# Anstellung (auf und ob kommen auf Militärdienstzeit 
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8 (Unterschrift) 
Anmerkung.) Die Rückseite der Nachweisung (halber oder ganzer Bogen) ist nicht zu benutzen. 
*“) Die in Klammern gesetzten Worte sind zu streichen, wenn die Stelle den Inhabern des Anstellungsscheins nicht zugängig ist. 
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