Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1914. (41)

  
Grsetz und Verurdungsgunl 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 45. 
München, den 14. August 1914. 
Inhalt: 
Abschied vom 11. August 1914 auf die Vearhandlungen der protestantischen Steuersynoden 1913. 
  
  
  
Nr. 404. 
Abschied auf die Verhandlungen der protestantischen Steuersynoden 1913. 
Ludwig III. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Wir haben Uns über die Verhandlungen der Steuersynoden der beiden protestantischen 
Kirchen des Königreichs vom Oktober 1913 Vortrag erstatten lassen und erteilen hierauf 
folgenden Abschied: 
J. 
Den Voranschlägen der Allgemeinen Kirchenkassen der beiden protestantischen Kirchen 
des Königreichs für die Jahre 1914 mit 1917 (Beilagen 1 und 2) und den hierauf 
bezüglichen Beschlüssen der Steuersynoden erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Die Kirchensteuer für die Jahre 1914 mit 1917 ist in beiden Kirchen wie in der 
abgelaufenen Finanzperiode auf 5 vom Hundert der jeweils zur Erhebung kommenden 
direkten Staatssteuern festgesetzt. 
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